Das Landgericht Düsseldorf hat eine Klausel in den Vertragsbedingungen von Amazon gekippt, in der sich der US-Riese selbst das Recht zu Preiserhöhungen einräumte - ohne dass Kundinnen und Kunden ausdrücklich zustimmen mussten. In der Folge hatte Amazon den Preis von Prime (Video) von jährlich 69 auf 89,90 Euro angehoben.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, Amazon kann noch dagegen vorgehen. Ob der Konzern das macht, ist derzeit unklar. Eine Sprecherin erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass man das Urteil prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen werde. Generell weist Amazon aber die Schuld von sich. Man habe die Kundinnen und Kunden "transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderungen der Prime Mitgliedsgebühr informiert".
Bei der Verbraucherschutzzentrale NRW, die die Klage initiierte, freut man sich über das Urteil aus Düsseldorf - und plant bereits eine Sammelklage. Damit will man durchsetzen, dass Amazon die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Betroffenen zurückzahlt. Von den Verbraucherschützern heißt es, für Amazon könnte es in der Summe um eine Rückerstattung im dreistelligen Millionenbereich gehen.
Der entscheidende Satz in den Vertragsklauseln von Amazon lautete damals: "Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachdienlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen". Zu den objektiven Kriterien gehörten nach Darstellung von Amazon unter anderem die Inflation oder auch Steuererhöhungen.
In der Vergangenheit haben die Verbraucherschützer mehrere solcher Verfahren gegen Streamingdienste angestrengt. Betroffen waren auch bereits Netflix, Sky und DAZN. Die Verbraucherzentrale Sachsen geht in einem etwas anders gelagerten Fall derzeit ebenfalls gegen Amazon vor. Seit dem vergangenen Jahr läuft eine Sammelklage, bei der es um die Frage geht, ob das Unternehmen einen Aufpreis für ein Prime-Abo ohne Werbung verlangen darf.