Die ARD wird die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zurücknehmen. Das hat der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke gegenüber DWDL.de angekündigt. Nur wenige Stunden zuvor hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen in Berlin endgültig gegen die Erhöhung ausgesprochen - und sich damit auch gegen die KEF-Empfehlung gestellt. Stattdessen einigte man sich unter Vorbehalt auf einen neuen Finanzierungsmechanismus und appellierte an ARD und ZDF, ihre Beschwerde in Karlsruhe fallen zu lassen (DWDL.de berichtete). 

"Die ausstehende Anpassung des Rundfunkbeitrags haben die Länderchefinnen und -chefs leider nicht auf den Weg gebracht. Damit wird einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten.  Darum war es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten", sagt Kai Gniffke jetzt. 

Auch das von den Länderchefs beschlossene Beitragsfestsetzungsverfahren ändere daran nichts, so Gniffke weiter. Eingeführt werden soll bekanntlich ein Widerspruchsmodell, aber erst zu Anfang 2027. Bis dahin soll die KEF außerdem eine neue Höhe des Rundfunkbeitrags ermitteln, dann möglicherweise schon mit Ergebnissen aus den zuletzt beschlossenen Strukturreformen. "Wir begrüßen es, wenn das neue Verfahren dazu beiträgt, dass der von der KEF festgesetzte Rundfunkbeitrag künftig einfacher und schneller umgesetzt werden kann", sagt Kai Gniffke. 

Und auch das ZDF will auf Anfrage nicht von seiner Verfassungsbeschwerde abrücken. Gegenüber DWDL.de teilt der Sender mit: "Das ZDF begrüßt, dass sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten [...] auf ein neues Verfahren zur Beitragsfestsetzung ab 2027 verständigt haben. Eine Umsetzung der KEF-Empfehlung für eine Anpassung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 wurde allerdings nicht beschlossen. Nur deshalb wurde die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Sie ist darauf gerichtet, dass die Länder das von ihnen selbst festgelegte, derzeit gültige verfassungskonforme Verfahren einer staatsfernen Festlegung des Rundfunkbeitrags einhalten."

 

Weil ARD und ZDF an ihrer Verfassungsbeschwerde festhalten, ist jetzt klar: 2025 wird Karlsruhe erneut über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden müssen. Wann das passiert, steht aktuell noch nicht fest. In Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk werden sich die Blicke im neuen Jahr aber erst einmal auf Karlsruhe richten. 

Hinweis (17:10 Uhr): Wir haben den Text um das Statement des ZDF ergänzt.