Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich bei ihrem Treffen in Berlin am Donnerstag grundsätzlich auf das neue, in der Rundfunkkommission bereits beschlossene Finanzierungsmodell geeinigt. Demnach soll ein sogenanntes Widerspruchsmodells eingeführt werden - allerdings erst zum 1. Januar 2027. Details zum angedachten Modell finden Sie hier.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum kommenden Jahr nicht steigen soll - anders als von der KEF empfohlen. Stattdessen will man, dass ARD und ZDF zwei Jahre lang erst einmal auf ihre Rücklagen - rund eine Milliarde Euro - zurückgreifen. Für die Zeit danach will man die KEF mit einer neuen Beitragsermittlung beauftragen - darin könnten dann schon Ergebnisse der zuletzt beschlossenen Reformen einfließen. Der sogenannte Reformstaatsvertrag soll jetzt zur Ratifizierung in die 16 Landesparlamente gehen.
Verwirrung hatte es am Donnerstag vor der Pressekonferenz zur MPK gegeben, weil Markus Söder auf X erklärte, dass Bayern aufgrund der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF keine Entscheidung über neue "Gebührenmodelle" mittragen werde. "Die Klage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unangemessen und eine Provokation. Bevor die Klage nicht zurückgenommen wird, wird Bayern auch keine Entscheidung über neue Gebührenmodelle mittragen. Alle müssen sparen - auch die Öffentlich-Rechtlichen. Daher müssen erst die Reformen umgesetzt werden, ehe schon wieder Gebühren erhöht werden", so der bayerische Ministerpräsident.
Auch Alexander Schweitzer, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, riet ARD und ZDF angesichts der Einigung in Sachen Finanzierungsmodell dazu, zu überprüfen, "ob die Klage [in Karlsruhe, Anm.] noch notwendig ist". Nun ist es so, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf den neuen Finanzierungsmechanismus geeinigt haben. Die Aussage von Markus Söder auf X kann man aber wohl so interpretieren, dass er dieses neue Modell vorerst nicht in den bayerischen Landtag zur Abstimmung gibt. Zumindest nicht, so lange die Verfassungsbeschwerde nicht entweder zurückgezogen oder entschieden ist.
Dass ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurücknehmen, gilt als unwahrscheinlich. An der Ausgangssituation hat sich bekanntlich nichts geändert - im Gegenteil. Auch jetzt gab es wieder keine Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Die KEF hatte zudem mehrfach darauf hingewiesen, dass die Anstalten bei einer ausbleibenden Erhöhung nicht mehr bedarfsgerecht finanziert sind.
Dass die Anstalten erst einmal auf ihre Rücklagen zurückgreifen sollen, hatte unter anderem ARD-Vorsitzender Kai Gniffke zurückgewiesen, weil diese Rücklagen bereits in der KEF-Empfehlung zur Anhebung des Rundfunkbeitrags eingespeist sind. Die Empfehlung gilt allerdings für vier Jahre - die Politik will es den Anstalten ermöglichen, das Geld in einem Zeitraum von nur zwei Jahren zu nutzen, das wären also wesentlich mehr Mittel pro Jahr. Danach wäre diese Rücklage dann allerdings auch aufgebraucht, der dämpfende Effekt wäre also deutlich geringer oder gänzlich verschwunden.
Wann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag trifft, ist noch völlig unklar. Das Hauptsacheverfahren wird sich wohl noch Wochen oder gar Monate hinziehen. Als Sachsen-Anhalt die Erhöhung zum 1. Januar 2021 blockierte, wurde die Erhöhung durch das Verfassungsgericht erst zu August 2021 angeordnet. Völlig offen ist, ob in einem für ARD und ZDF günstigen Urteil des obersten deutschen Gerichts die Politik - und hier insbesondere Bayern - die Einigung auf das neue Finanzierungsmodell noch einmal infrage stellt.
Trotz dieser Unklarheiten zeigten sich Alexander Schweitzer und Michael Kretschmer, Ministerpräsident von Sachsen, zufrieden mit den erzielten Ergebnissen. Kretschmer sprach von einem "neuen und intelligenten System" der Beitragsfestsetzung. Alexander Schweitzer von einem "beachtlichen Ergebnis".