Anfang 2023 ließ ProSiebenSat.1 mit der Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2022 aufhorchen. "Regulatorische Fragestellungen" hätten sich im Zusammenhang mit Geschäftsbetrieb der Töchter Jochen Schweizer und Mydays ergeben. So stellte sich heraus, dass die Unternehmen mit dem Verkauf von Gutscheinen ab einem Wert von 250 Euro nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz eine E-Geld-Lizenz benötigt hätte, die man nicht hatte.
Inzwischen hat man das Geschäftsmodell zwar so angepasst, dass man wieder das gesamte Angebot zur Verfügung stellen kann, bis zuletzt lief aber ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. ProSiebenSat.1 hatte für die drohenden Strafen zuletzt schon Rückstellungen gebildet - und muss diese nun auch tatsächlich zahlen.
Wie das Unternehmen selbst mitteilt, verhängten die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München Geldbußen in einer Gesamt-Höhe von 3,9 Millionen Euro, wobei auf ProSiebenSat.1 selbst nur 10.000 Euro entfallen, auf die Jochen Schweizer GmbH 2,59 Millionen Euro, auf die Mydays GmbH 1,3 Millionen Euro. Bei der Bußgeldbemessung sei dabei berücksichtigt worden, dass ProSiebenSat.1 und die Tochterunternehmen umfassend kooperiert und die Ergebnisse der eigenen internen Untersuchungen mit der Staatsanwaltschaft getilt hätten.
Martin Mildner, Finanzvorstand der ProSiebenSat.1 Media SE: "Wir sind froh, das Ermittlungsverfahren zum ZAG abschließen und uns wieder auf das weitere Wachstum von Jochen Schweizer und mydays konzentrieren zu können. Gleichzeitig haben wir die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit unserer Governance-Systeme eingehend analysiert und auf dieser Basis wesentliche Verbesserungen umgesetzt. Über mögliche Regressforderungen gegen Dritte werden wir zu gegebener Zeit informieren."
Regressforderungen könnten zum Einen gegen die Wirtschaftsprüfer von EY erhoben werden. Auf der letzten Hauptversammlung hieß es, dass eine Untersuchung ergeben hätte, dass EY die Problematik hätte auffallen müssen. Möglich ist aber auch, dass die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder Rainer Beaujean und Ralf-Peter Gierig noch in Regress genommen werden. auch hier hatte man schon im Frühjahr verlauten lassen, das eine Anwaltskanzlei zum Schluss gekommen sei, dass diese "im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Internen Untersuchung ihre Pflichten verletzt und Schäden verursacht" hätten.