Der WDR hat in dieser Woche dem Rundfunkrat den Jahresabschluss für 2023 vorgelegt - und der weist im Betriebshaushalt einen Überschuss von 150 Millionen Euro aus, was eine Verbesserung von 208 Millionen Euro gegenüber dem Plan entspricht. Allerdings handelt es sich hier eher um ein buchhalterisches Plus: "Das positive Ergebnis ist in erster Linie auf versicherungsmathematische Parameter und Veränderungen bei den Pensionsrückstellungen zurückzuführen, also vereinfacht gesagt auf die positive Entwicklung am Kapitalmarkt", heißt es dazu vom WDR.
Doch auch das Finanzergebnis, das um rein kalkulatorische Aufwendungen und Erträge bereinigt ist, fiel mit einem Minus von nur 2,2 Millionen Euro deutlich besser aus als erwartet. Ursprünglich hatte der WDR mit einem Verlust von 46,1 Millionen Euro gerechnet. Fürs Haushaltsjahr 2025 rechnet der WDR mit einem Betriebshaushalt von rund 1,66 Milliarden Euro, dessen Erträge zu rund 79 Prozent aus dem Rundfunkbeitrag stammen.
Hier legt der WDR allerdings eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar zugrunde - die von der Politik sicher nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden wird. ARD und ZDF haben diesbezüglich nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht - allerdings ist unklar, bis wann in Karlsruhe entschieden wird. Und auch wenn ARD und ZDF erneut Erfolg haben: Beim vergangenen Mal wurde der Beitrag dann zwar auf die KEF-Empfehlung angehoben, allerdings nicht rückwirkend.
Doch käme es zu dieser Erhöhung, dann würde der WDR im kommenden jahr einen "zahlungswirksamen Überschuss in der Finanzrechnung in Höhe von 177 Millionen Euro" erwarten. Das wäre allerdings auch notwendig, weil der Rundfunkbeitrag für vier Jahre festgeschrieben wird, die Einnahmen sich während dieser Zeit also nicht signifikant steigern lassen. Schon allein aufgrund der Inflation steigen die Ausgaben aber jährlich an, sodass zu Beginn einer Beitragsperiode in der Regel Überschüsse erwirtschaftet werden, die als "Allgemeine Ausgleichsrücklage" fungieren, um die erwarteten Verluste am Ende der Beitragsperiode aufzufangen.