Das Bundesverfassungsgericht hat ohnehin schon genug Arbeit - und nun muss man sich in den kommenden Wochen gleich doppelt mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinandersetzen. So gehen ARD und ZDF nicht nur gegen die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor, auch der RBB hat in einem gesonderten Fall Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Anstalt sieht die eigene Rundfunkfreiheit durch den Rundfunkstaatsvertrag gefährdet, der seit Beginn des Jahres in Kraft ist. 

Schon vor einem Jahr hatte der RBB in Person von Intendantin Ulrike Demmer scharfe Kritik an der damals noch geplanten Reform des Rundfunkstaatsvertrag geübt - und sich eine Verfassungsbeschwerde immer offen gelassen. Dass diese nun mit reichlich Verzögerung kommt, ist dann aber doch überraschend gewesen. In der Politik hat man sich damit sicherlich keine Freunde gemacht, wie auch die Reaktion von Brandenburgs SPD-Fraktionschef Daniel Keller zeigt. 

"Ich bin empört, dass es eine Verfassungsklage gibt", erklärte Keller jetzt nach "Tagesspiegel"-Angaben vor Journalistinnen und Journalisten in Potsdam. Dabei beschwerte sich der Politiker auch darüber, dass RBB-Intendantin Demmer einen besseren Dialog mit den Abgeordneten angekündigt habe, man nun aber erst im Nachgang über die Verfassungsbeschwerde informiert worden sei. 

"Ich merke, dass sich der RBB mit Händen und Füßen dagegen wehrt, angemessen über Brandenburg zu berichten", sagte Keller. "Wenn der RBB aber nicht bereit ist, auch über Brandenburg zu berichten, müssen wir uns als Landtag der Diskussion stellen, wie wir weiter damit umgehen, und ob Brandenburg bei der Sendeanstalt bleibt." Daniel Keller droht also recht unverhohlen mit einem Ausstieg Brandenburgs aus dem RBB, was freilich nicht alleine die Entscheidung der SPD wäre. Und dennoch: Mit Dietmar Woidke führt ein SPD-Mann seit mehr als zehn Jahren das Land und auch bei der letzten Wahl landeten die Sozialdemokraten auf dem ersten Platz.

Der RBB stört sich an einigen Punkten im neuen Rundfunkstaatsvertrag, etwa an der verpflichtenden 60-minütigen Auseinanderschaltung des TV-Programms für die gesonderte Darstellung beider Bundesländer oder der genauen Bestimmung, wo Regionalbüros und -studios einzurichten sind.  Man habe den Gang nach Karlsruhe gewissenhaft geprüft, ließ Ulrike Demmer vergangene Woche wissen. "Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob der rbb die einzelnen Regelungen umsetzen könnte, sondern ob die jetzt angegriffenen Vorschriften verfassungskonform sind. Sind sie es nicht, dürfen sie nicht Grundlage unserer Arbeit sein."