Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen den bereits zu Jahresbeginn inkraftgetretenen Rundfunkstaatsvertrag Berlin-Brandenburg einlegen, mit dem die Politik nach dem Skandal um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger für eine stärkere Kontrolle sorgen will. Das bericht der "Spiegel" unter Berufung auf eine Mitarbeiterversammlung vom Vormittag. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin bestätigte der öffentlich-rechtliche Sender das Vorhaben.
"Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit gefährdet", teilte der RBB demnach mit. Die Rundfunkfreiheit werde etwa durch die neue Regelung eingeschränkt, wonach der RBB "60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung jedes Landes" senden soll, wie es im neuen Staatsvertrag heißt. Bislang waren nur 30 Minuten vorgesehen. Eine so konkrete Vorgabe für die Programmgestaltung widerspreche der Sendehoheit. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten seien, verletze die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes, so der Sender.
Bereits vor einem Jahr hatte der RBB kritisiert, dass beide Vorgaben zu unnötigen Mehrkosten führen und dem Bestreben des RBB entgegenliefen, jünger und digitaler zu werden.
Kritisch sieht der RBB darüber hinaus einen nach seiner Auffassung gestärkten Einfluss der Politik auf das Personal des Senders, weil der Rundfunkrat alle fünf Jahre je eine Person wählt, die das jeweilige Landesprogramm von Berlin und Brandenburg leitet. Diese wiederum haben ein Mitspracherecht bei der Wahl der für die Landesangebote tätigen Journalistinnen und Journalisten. Schon die entsprechenden Pläne hatten bei der Belegschaft für Unmut gesorgt. Es dränge sich der Eindruck auf, der Staat diktiere dem Sender seine Vorstellungen über eine geeignete Organisationsstruktur, greife in die Programmautonomie ein und lasse "durch den Rundfunkrat staatliche Aufpasser bestellen", wie es im vergangenen Jahr in einem Offenen Brief hieß.
Schon damals hatte auch der RBB bereits angekündigt, im Notfall gegen den Staatsvertrag klagen zu wollen. Man werde prüfen, "ob es im nun beschlossenen Text Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit gibt", sagte Intendantin Ulrike Demmer im November 2023. "Die Unabhängigkeit des RBB ist ein hohes Gut in der Demokratie und auch für unser Publikum, diese Unabhängigkeit werden wir verteidigen." Ein Jahr später erachtet Demmer eine solche Verteidigung offenbar für notwendig.