Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben auf ihrer Konferenz in Leipzig die Reformen für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk im Großen und Ganzen ähnlich dem vor rund vier Wochen vorgelegten Entwürfen beschlossen. Es gab noch - aufgrund des nicht vorliegenden Textes nicht komplett einordenbare - Änderungen hinsichtlich der Regelungen zu presseähnlichen Angeboten, doch die Zahl der Sparten- wie auch der Radiosender wird deutlich verringert. Was hingegen nicht beschlossen wurde ist die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar - die verfassungsrechtlich eigentlich geboten wäre. Hier vertagte man sich nochmal auf Dezember.

In einer ersten Stellungnahme fällt die Bewertung durch ZDF-Intendant Norbert Himmler negativ aus: "Eines ist jetzt schon klar: uns stehen weniger Ausspielwege zur Verfügung für die Zukunft. Und die Möglichkeiten, junge Menschen insbesondere mit Online-Informationen zu versorgen, werden eingeschränkt. Und - für uns besonders problematisch - die zukünftige Finanzierung ist noch überhaupt nicht geklärt. Das sind drei schwierige Botschaften in einer Zeit, in der ich fest davon überzeugt bin, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen."

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke äußerte sich etwas diplomatischer: "Die ARD hat das gleiche Ziel wie die Länder: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk effizient, modern und vor allem zukunftsfest aufzustellen. Teile des Reformstaatsvertrags gehen in die richtige Richtung, doch manche Regelung stellt uns vor Herausforderungen. Aber wir packen das an." Auch er hebt mit Kritik aber vor allem auf die unklare Finanzierungssituation ab.

Gniffke: "Es wäre hilfreich gewesen, wenn die Länder auch in der ungeklärten Frage der Anpassung des Rundfunkbeitrags zum ersten Januar 2025 eine Entscheidung getroffen hätten. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat mehrfach betont: wenn die Beitragsempfehlung der KEF nicht umgesetzt wird, besteht die Gefahr, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nicht mehr ausreichend finanziert ist, um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Jetzt besteht leider die Unsicherheit weiter. Wir werden prüfen, was das für die ARD bedeutet, inhaltlich und juristisch.  Klar ist aber auch: wir gehen auf jeden Fall unseren schon eingeschlagenen Weg der Erneuerung und der Reformen konsequent weiter."

Bislang hatte Gniffke die Frage, ob man einen Gang vors Bundesverfassungsgericht erwäge, stets abgeblockt mit dem Hinweis, dass man darauf vertraue, dass sich die Länder an Recht und Gesetz halten würden. Da eine Umsetzung der Beitragserhöhung zum 1. Januar kaum noch im Bereich des Möglichen scheint, stellt er nun also erstmals öffentlich eine - von zahlreichen Gremien ohnehin geforderte - juristische Prüfung in Aussicht.

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