Mit "The Wall" hat RTL kürzlich eine Quizshow gestartet, bei der die Kandidaten theoretisch bis zu drei Millionen Euro gewinnen können - auch wenn das sehr unwahrscheinlich ist. Aber auch in anderen Shows kann man viel Geld verdienen: Bei "Schlag den Raab" ging es früher um eine halbe Million Euro, die sich immer weiter aufsummierten, wenn Raab gewann. Bereits 2005 lag das Preisgeld bei "Big Brother" bei einer Million Euro und bei "Wer wird Millionär?" geht es im Wochentakt um hohe Gewinnsummen. Und während die TV-Sender die Preisgelder meist aus der Portokasse zahlen, eröffnen sich für die Gewinner neue Möglichkeiten. Doch wann erhalten siegreiche Kandidaten aus Spiel- und Quizshows überhaupt ihr Geld?

Das ist eine knifflige Frage und nicht pauschal zu beantworten, gibt es doch viele unterschiedliche Shows, bei denen der Ablauf der Gewinnauszahlung anders geregelt ist. Grundsätzlich gilt: Kein Kandidat muss die Angst haben, sein erspieltes Geld nicht auch zu erhalten, sollte die entsprechende Show nicht ausgestrahlt werden. Das haben ARD, ZDF, RTL und ProSieben auf Anfrage von DWDL.de bestätigt. Das heißt: Wird eine Show aufgrund von schlechten Quoten abgesetzt, erhalten die Gewinner aus den nicht gezeigten Ausgaben dennoch ihr Geld. Das ZDF betont, dass das auch noch nie vorgekommen sei. "Wir zeigen nahezu alle Shows, die wir produzieren", heißt es von ProSieben. Ohnehin werden die Shows dann ja meist doch noch irgendwann zu Ende gebracht - und sei es auch nur im Nachtprogramm oder am Wochenende.

Eine Ausnahme gibt es seitens der ARD: "Die Ausschüttung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Ausstrahlung, sofern die Kandidaten eine mögliche Nicht-Ausstrahlung nicht selbst verursacht haben", heißt es von einem Sprecher der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Denkbar ist hier etwa, dass ein Kandidat doch nicht im Fernsehen zu sehen sein will und eine Ausstrahlung gerichtlich verbieten lässt - in diesem Fall erhält er wohl auch kein Geld. Oder er benimmt sich im Studio während der Aufzeichnung so daneben, dass der Sender die Folge nicht ausstrahlen will oder kann.

Bevor Kandidaten an Spiel- oder Quizshows teilnehmen, müssen sie in aller Regel Verträge unterschreiben. Auch hier kann es sein, dass ein Sender die Auszahlung bei Verstößen verweigert, weil zum Beispiel falsche Angaben gemacht wurden. Die Teilnehmer verpflichten sich etwa zur Verschwiegenheit im Anschluss an die Aufzeichnung und müssen in einigen Fällen auch bestätigen, nicht schon einmal an der Show teilgenommen zu haben. RTL verweigerte einem Kandidaten von "Wer wird Millionär?" einmal seine erspielten 64.000 Euro, weil er schon einmal an der Sendung teilgenommen hatte (DWDL.de berichtete). Damals gewann er aber nur 500 Euro - beim zweiten Mal hatte er falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Das ist verboten und RTL disqualifizierte ihn im Nachgang an die Show, ein aufmerksamer Zuschauer machte den Sender auf die doppelte Teilnahme aufmerksam.

Und wann wird nun genau der Gewinn an die jeweiligen Kandidaten ausgeschüttet? Das ist, je nach Format, unterschiedlich: So werden die Kleinstbeträge, die bei "Wer weiß denn sowas?" an das Publikum gehen, im Anschluss an die Aufzeichnung in bar ausgezahlt. "Bei anderen Formaten wie 'Gefragt – Gejagt' oder 'Quizduell' werden die Gewinne in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Aufzeichnung überwiesen", heißt es aus der ARD. Bei RTL und beim ZDF werden die Gewinne grundsätzlich erst nach der Ausstrahlung im TV überwiesen - die siegreichen Kandidaten müssen unter Umständen also einige Wochen auf das Geld warten. Von ProSieben heißt es, dass man das Auszahlprozedere mit den Gewinnern individuell bespreche.

Wenn ARD und ZDF in entsprechenden Shows Geldgewinne ausloben, schwingt bei Kritikern auch oft ein zynischer Unterton mit: "Die öffentlich-rechtlichen schmeißen unser Geld zum Fenster raus!", heißt es dann. Bei der ARD legt man deshalb viel Wert auf die Feststellung, dass die Gewinne in den Vorabend-Shows des Ersten zum größten Teil durch Werbeeinnahmen finanziert werden. "Wer weiß denn sowas?" & Co. sind Auftragsproduktionen der ARD-Werbung. Allerdings beteiligt sich die ARD seit geraumer Zeit mit rund zehn Prozent an den Programmkosten des Vorabends (damit werden die Formate für alle Dritten nutzbar gemacht) - und damit natürlich auch an den Gewinnen. Das Geld kommt aus dem Topf der Rundfunkbeiträge.

In der Primetime geht es meist nur um Gewinne für den guten Zweck - und weil die ARD hier nicht werben darf, ist es nur logisch, dass das Kosten sind, die über die Rundfunkbeiträge gedeckt werden. Ein ZDF-Sprecher sagt: "Die Gewinne werden bei Spiel- und Quizshows aus dem Etat für das Programm gezahlt. Sie sind Teil des Konzepts einer Quizshow." Das heißt: Natürlich fließen da auch Rundfunkbeiträge rein. Das ZDF betonte bereits in der Vergangenheit, dass Quiz- und Spielshows trotz Siegprämien für Kandidaten nicht teurer seien als andere, ähnliche Shows. 

Und dann gibt es noch die Möglichkeit für die Sender, sich gegen hohe Gewinne von Kandidaten zu versichern. Das ist heutzutage aber ein eher antiquiertes Modell. "Was soll man versichern, wenn der Gewinn wie bei 'Schlag den Star' vorher feststeht?", sagt ein Sprecher von ProSieben. Auch ARD und ZDF geben an, keine Versicherung gegen entsprechende Gewinne zu haben. Das war nicht immer der Fall: So erklärte das ZDF im Jahr 2010, dass die Gewinnsumme bei der Show "Rette die Million" zu 80 Prozent durch eine Versicherung abgedeckt sei. Auch die ARD schloss in den Anfangsjahren der von Jörg Pilawa moderierten Sendung "Das Quiz" eine Versicherung ab, nur um ein halbes Jahr später darauf zu verzichten.

RTL versicherte sich in den Anfangsjahren gegen hohe Gewinnsummen bei "Wer wird Millionär?" und hatte anfangs sogar Probleme, einen entsprechenden Versicherer zu finden, der das Risiko tragen wollte. Das ist aber längst Geschichte, bereits vor sieben Jahren erklärte der Sender gegenüber dem "Tagesspiegel", dass man eine Kosten-Nutzen-Rechnung gemacht habe. Demnach würden sich entsprechende Versicherungen nicht lohnen und seien zu kostspielig. Das ist verständlich: Wird bei "Wer wird Millionär?" doch nicht wirklich oft an einen Kandidaten die Million ausgezahlt. Und für 64.000 Euro sind die Versicherungspolicen zu hoch.

Was die Teilnehmer an Spiel- und Quizshows aber beachten sollten - ganz unabhängig davon, wie hoch das Preisgeld ausfällt: Im Zweifel sollten sie immer einen gewissen Teil für das Finanzamt zurücklegen. Die deutschen Gerichte ließen TV-Sender und Kandidaten entsprechender Shows lange gewähren, vor einigen Jahren aber schon machten sie eine bemerkenswerte Kehrtwende. So sind "Spielgewinne", wie etwa beim Lotto, nach wie vor steuerfrei. Die Teilnahme an TV-Shows werten die Finanzämter inzwischen aber überwiegend als Arbeit. Der "Big Brother"-Gewinner aus dem Jahr 2005 bekam zwar eine Million Euro ausgezahlt, einige Jahre später stand aber der Fiskus vor der Tür und wollte 460.000 Euro von ihm - plus Zinsen. Gegenüber der "Bild" gab er 2012 an, Privatinsolvenz anmelden zu müssen.