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Der Vorwurf, die französische Nachrichtenagentur AFP würde ihre Dienste zu Dumpingpreisen anbieten, stand schon mehrfach im Raum. Erst jüngst wiederholte ihn dapd-Chefredakteur und Mitgeschäftsführer Cord Dreyer in einem Interview mit dem "Wirtschaftssjournalist". Wörtlich sagte er, die AFP sei "durch Staatssubventionen mit so niedrigen Preisen im Markt unterwegs, dass es schon fast egal ist, ob die Kunden haben oder nicht".

Die AFP forderte die dapd zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung auf, weil die Behauptung falsch und "in grobem Maße geschäftsschädigend" sei. Vielmehr verlange die AFP für ihre Dienste in Deutschland marktkonforme Preise, was sich schon daran zeige, dass der Umsatz pro Beschäftigtem deutlich höher sei als bei den meisten Wettbewerbern inklusive der dapd. Auch gebe es keine Subventionierung durch das französische Mutterhaus, stattdessen führe die AFP Deutschland jedes Jahr hohe Beträge nach Frankreich ab.

Nachdem die dapd außergerichtlich die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, kam es am Dienstag zur mündlichen Verhandlung vor dem Berliner Landgericht. Dort konnte die dapd dann allerdings laut AFP keinerlei Beispiele zum Beleg der Dumpingvorwürfe vorbringen. Zur Beilegung des Rechtsstreits gaben Martin Vorderwülbecke für die dapd sowie Cord Dreyer schließlich eine Unterlassungsverpflichtungserklärungen ab. Der dapd und ihren Repräsentanten sei es nun bei Zahlung einer Vertragsstrafe untersagt, die oben zitierte Aussage zu wiederholen, oder ähnliche Behauptungen aufzustellen, die im Kern das Gleiche sagen, heißt es in einer Mitteilung der AFP.

Bei der dapd bestreitet man allerdings, dass man sich verpflichtet habe, der AFP allgemein kein Dumping mehr vorzuwerfen. "Weder hat das Gericht noch hat die dapd eine Stellungnahme zu Dumpingvorwürfen abgegeben", so dapd-Vorstand Dr. Martin Vorderwülbecke. Die dapd habe sich in der Erklärung hingegen sogar ausdrücklich das Recht vorbehalten, zur Subventionierung der afp in Frankreich weiter ihre Meinung zu äußern und insbesondere auch zur der Auswirkung einer solchen Subventionierung auf den deutschen Markt. Dies unterschlage die AFP in ihrer Pressemitteilung, weshalb man ein seinerseits wieder ein Abmahnverfahren eingeleitet habe.