Foto: Medientage MünchenWarum man mit einer künstlichen Verknappung des Programmangebots durch die Grundverschlüsselung des digitalen Satelittensignals nun auch noch abkassieren wolle, lautete Helmut Marktworts Frage an Ferdinand Kayser, Chef des Plattformbetreibers SES Astra. Doch von Kasse machen sei nicht die Rede, so die entsprechende Antwort. Die pro Endgerät fällige Gebühr, bei der es sich – wie alle Fürsprecher immer wieder beteuern – um eine „Technikpauschale“ für die zu Grunde liegende Infrastruktur handele, sei lediglich zur Deckung der Kosten vorgesehen.
Ursache der Grundverschlüsselung sei einzig das Bedürfnis der privaten Sender, die aus Lizenzgründen die Verbreitung ihrer digitalen Programme kontrollieren wollten. Zudem sei für die Etablierung neuer Geschäftsmodelle im digitalen Fernehen die Adressierbarkeit der Zuschauer notwendig, welche nur durch die Verschlüsselung erreicht werden könne. SES Astra verstehe sich dabei als reiner technischer Plattformbetreiber, so Kayser.
 

 
Für Guillaume de Posch, Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG, ist die Grundverschlüsselung unausweichlich. Derzeit befänden sich die Sender in einer Situation, in der sie massiv neue Geschäftsmodelle etablieren müssten, um sich gegen die starke Konkurrenz der Internet-Anbieter zu behaupten. Im Blick hat DePosch dabei Anbieter wie Google, Youtube und andere Dienste. Neben der Frage nach geeigneten Programminhalten sei auch der Vertriebsweg entscheidend. Auf Grund der fehlenden Adressierbarkeit der Kunden allerdings, sei der Satellit hierfür noch ungeeingnet. Derzeit beziehen knapp die Hälfte aller deutschen TV-Haushalte ihr Signal über den Satellit. „Wir brauchen die Verschlüselung“, lautet sein Credo.

Mit einem Einstieg in die Grundverschlüsselung wolle man im Hause ProSiebenSat.1 abwarten, bis das Bundeskartellamt eine Enscheidung gefällt hat. Derzeit wird geprüft, ob bei der Vereinbarung zwischen RTL und SES Astra im Hinblick auf die Verschlüsselung illegale Absprachen getroffen worden sind, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.