Knebelverträge nicht nur bei "DSDS"

Zunächst zu dem, was die BILD am Donnerstag meldet: Elf Seiten lang soll er sein, der Knebelvertrag für die "Deutschland sucht den Superstar"-Kandidaten. Vertragspartner der angehenden Superstars ist die RTL-Tochter Grundy.

Mehrere Paragraphen regeln darin Strafen und Vorschriften, bei denen ein von BILD zu Rate gezogener Anwalt schon von "Versklavung" redet. Der Wortlaut dieser Paragraphen kann unter bild.t-onlinede nachgelesen werden.

Doch BILD schreibt vermutlich nicht zum ersten Mal einen Artikel wider besseren Wissens: Verträge die Senderbindung, Verpflichtung auf Zeit oder die Vergütung von Auftritten in diesem Maße regeln, sind nicht neu. BILD deckt einen Skandal auf, der keiner sein dürfte, wenn man sich an "Big Brother"-Zeiten zurückerinnert: Schon dort waren solche Verträge üblich.

Und selbst im "freien" Musikgeschäft wird das große Geld meist erst ab dem zweiten Album gemacht. Die ersten Singles, das erste Album, die erste Promotour, die erste Tournee: Das alles finanzieren Plattenfirmen i.d.R. durch einen Hungerlohn für die Künstler selbst.

Erst wenn sichergestellt ist, dass sich mit einer Gruppe oder einem Künstler Geld machen lässt oder dieser aufgrund seines Erfolges Ansprüche stellen kann, werden solche Vereinbarungen neu verhandelt.