Wie das "Handelsblatt" berichtet, rückt nun auch die Thüringsche Landesregierung von der Haushaltsgebühr ab. Statt dessen plädiert sie für die Einführung einer Steuer-Abgabe für ARD und ZDF. Dabei beruft man sich auf ein Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Christian Waldhoff, der die fehlenden Möglichkeiten zur sozialen Staffelung bemängelt. Auch er sieht die Gefahr von Verfassungsklagen: "Die Steuerfinanzierung erweist sich unter den rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen der Gegenwart als die adäquate und verfassungsrechtlich mögliche Form der Rundfunkfinanzierung", so Waldhoffs Plädoyer für eine steuerbasierte Rundfunkfinanzierung.
Bei der heutigen Sitzung der Rundfunkkommission der Länder müssen die Vertreter der anderen Bundesländer also Überzeugungsarbeit leisten, um die Reform nicht zu gefährden - zur Einführung der über Monate ausgearbeiteten Haushaltsgebühr ist die Zustimmung aller 16 Ministerpräsidenten und aller Landtage nötig. Die geplante Reform wird auch als Reaktion auf die steigende Zahl an Bürgern gesehen, die sich von den Rundfunk-Gebühren befreien lassen. Nichtsdestotrotz unterhält Deutschland nach wie vor mit einem Gebühren-Volumen von 7,6 Mrd. Euro den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt.