Wieder einmal fängt sich ProSieben eine Beanstandung der Medienwächter im Zusammenhang mit seiner Nachrichtensendung "Newstime" ein. Nachdem das Format bereits im Zusammenhang mit einer geschmacklosen Werbung für die Mystery-Serie "Fringe" aufgefallen war, beanstandete die Kommission für Zualassung und Aufsicht (ZAK) nun einen "Newstime"-Beitrag zum Freitod des Fußballers Robert Enkes aus dem vergangenen Herbst. Darin war aus der Ferne gefilmt zu sehen, wie die Frau des Verstorbenen am Unglücksort eintrifft. Ihre Fragen an die Polizei wurden zum besseren Verständnis für die Zuschauer untertitelt.
Nach Auffassung der ZAK hat die Redaktion "die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen". Der Sender hat sich laut Mitteilung bereits bei der ZAK für den Beitrag entschuldigt. Auch mit ihrem Anrufsender 9 Live ist die ProSiebenSat.1 Media AG den Medienwächter der ZAK erneut unangenehm aufgefallen. So wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt. Auch Sat.1 wird mit 20.000 Euro zur Kasse gebeten.
Nach Auffassung der ZAK hat die Redaktion "die Persönlichkeitsrechte von Frau Enke nicht gewahrt und damit gegen journalistische Grundsätze verstoßen". Der Sender hat sich laut Mitteilung bereits bei der ZAK für den Beitrag entschuldigt. Auch mit ihrem Anrufsender 9 Live ist die ProSiebenSat.1 Media AG den Medienwächter der ZAK erneut unangenehm aufgefallen. So wurde ein weiteres Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt. Auch Sat.1 wird mit 20.000 Euro zur Kasse gebeten.
Zugeschlagen hat das Bußgeldhämmerchen allerdings auch bei der Mediengruppe RTL Deutschland. Der Sender Super RTL muss für einen Verstoß in der Sendung "Master Quiz" 12.500 Euro berappen. Die Sendung wurde allerdings bereits im April eingestellt. Eine Beanstandung sprach die ZAK darüber hinaus gegen die RTL II-Sendung "Schau Dich schlau" aus. Man sah den Verdacht der Schleichwerbung bestätigt. Ein Nahrungsergänzungsmittel wurde laut ZAK im redaktionellen Beitrag übermäßig werblich dargestellt.