Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die im Februar in Kraft getretene Gewinnspielsatzung im Grundsatz bestätigt hat, verhängt die Kommission für Zulassund und Aufsicht (ZAK) erneut Bußgelder gegen verschiedene Sender, die mit ihren Call-In-Angeboten gegen die neuen Auflagen verstoßen haben. Mit insgesamt 95.000 Euro werden die Sender DSF, Kabel 1 und Sat.1 zur Kasse gebeten.
Die Bußgeldverfahren beruhen auf einer Stichprobenkontrolle, bei der die Medienwächter die entsprechenden Programme unter die Lupe genommen haben. Beim DSF stellte die Kommission in vier Gewinnspielsendungen Verstöße gegen mehrere Vorschriften der Satzung fest, darunter auch das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks. Der Sender muss insgesamt 50.000 Euro zahlen.
Die Bußgeldverfahren beruhen auf einer Stichprobenkontrolle, bei der die Medienwächter die entsprechenden Programme unter die Lupe genommen haben. Beim DSF stellte die Kommission in vier Gewinnspielsendungen Verstöße gegen mehrere Vorschriften der Satzung fest, darunter auch das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks. Der Sender muss insgesamt 50.000 Euro zahlen.
Verstöße ähnlicher Natur werden bei der Kabel eins-Sendung "Quiz Time" mit 10.000 Euro und bei der Sat.1-Sendung "Quiznight" mit 30.000 Euro geahndet. Bereits im September wurden verschiedene Ausgaben der "Quiznight" bei Sat.1 mit Bußgeldern belegt. Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, "lassen die Landesmedienanstalten mit den beschlossenen Bußgeldern keinen Zweifel daran, dass Verstöße gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden", so der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich (Bild).
Auch beim Anrufsender 9 Live stellten die Medienwächter bei ihrer Kontrolle Mängel im Programm fest. Allerdings gibt es diesmal kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung. Statt dessen kassierte der ProSiebenSat.1-Sender eine nicht weiter sanktionierte Beanstandung wegen Verstößen gegen die Werbe- und Sponsoringrichtlinien und insbesondere gegen das Trennungsgebot von werblichen und redaktionellen Inhalten in der Sendung "finanzen.de" vom 6. Juli 2009.
Auch beim Anrufsender 9 Live stellten die Medienwächter bei ihrer Kontrolle Mängel im Programm fest. Allerdings gibt es diesmal kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Gewinnspielsatzung. Statt dessen kassierte der ProSiebenSat.1-Sender eine nicht weiter sanktionierte Beanstandung wegen Verstößen gegen die Werbe- und Sponsoringrichtlinien und insbesondere gegen das Trennungsgebot von werblichen und redaktionellen Inhalten in der Sendung "finanzen.de" vom 6. Juli 2009.
Der Sender selbst bezeichnet das Format als "interaktives, journalistische Format rund um das Thema Finanzen". Die Anrufe in der Sendung, in der Experten Tipps rund ums Geld geben, sind kostenlos. Stattdessen finanziert sich das Programm über Sponsoring, wie der Name schon verrät. Das Format ist Teil der Umpositionierung des Senders, der derzeit Alternativen zur Finanzierung über kostenpflichtige Anrufe sucht.