Nachdem Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen lange kritisch beäugt wurden, wollen die Medienwächter nun durchgreifen. Seit Februar dieses Jahres ist die neue Gewinnspielsatzung in Kraft, die den Landesmedienanstalten mehr Sanktionen an die Hand gibt, als nur mahnend den Zeigefinger zu heben. Am Mittwoch hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) angekündigt, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die ProSiebenSat.1-Sender 9 Live, Sat.1 und Kabel eins, sowie gegen das DSF und Das Vierte einzuleiten.
Problemen sehen die Landesmedienanstalten vor allem beim Verbraucher- und Jugendschutz, sowie bei der Einhaltung der Obergrenze von 50 Cent, die die Veranstalter höchstens für einen Anruf kassieren dürfen. "Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz. Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich (Bild).
Problemen sehen die Landesmedienanstalten vor allem beim Verbraucher- und Jugendschutz, sowie bei der Einhaltung der Obergrenze von 50 Cent, die die Veranstalter höchstens für einen Anruf kassieren dürfen. "Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz. Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich (Bild).
Nach einer stichprobenartigen Kontrolle der Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen kamen die Medienwächter zu dem Ergebnis, dass im Programm immer wieder irreführende Aussagen der Moderatoren zu finden seien und nach wie vor nicht vorhandener Zeitdruck vorgetäuscht werde, um die Zuschauer zu wiederholten Anrufen zu animieren.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung können die Landesmedienanstalten nun gegen die Sender Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängen. Noch vor Inkraftreten der Gewinnspielsatzung kündigte Langheinrich ein härteres Durchgreifen an. Im Februar sagte er: "Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird, und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz".
Im Visier der Landesmedienanstalten stehen auch die Gewinnspiele, die bei den Sendern ProSieben und Kabel eins innerhalb der Werbepausen des regulären Programms veranstaltet werden. Hier wenden sich die Macher an Teilnehmer ab einem Alter von 14 Jahren, was durch die neue Gewinnspielsatzung möglich wurde, die zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterscheidet. Dieses Problem jedoch haben die Medienwächter bei der Abfassung des Gesetzes selbst verursacht. Ihre Kritik richtet sich auch hier an den Ablauf der Gewinnspiele.
"Nach Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit ('der schnellste Anrufer gewinnt') getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird", teilt die Kommission mit. Den Sendern droht nun neben Bußgeldern auch die Herausgabe widerrechtlicher erlangter Gewinne.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung können die Landesmedienanstalten nun gegen die Sender Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro verhängen. Noch vor Inkraftreten der Gewinnspielsatzung kündigte Langheinrich ein härteres Durchgreifen an. Im Februar sagte er: "Wenn die Satzung nicht umgesetzt wird, und sich die Fälle für Beanstandungen nicht massiv reduzieren, berührt dies auf Dauer natürlich auch die Lizenz".
Im Visier der Landesmedienanstalten stehen auch die Gewinnspiele, die bei den Sendern ProSieben und Kabel eins innerhalb der Werbepausen des regulären Programms veranstaltet werden. Hier wenden sich die Macher an Teilnehmer ab einem Alter von 14 Jahren, was durch die neue Gewinnspielsatzung möglich wurde, die zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterscheidet. Dieses Problem jedoch haben die Medienwächter bei der Abfassung des Gesetzes selbst verursacht. Ihre Kritik richtet sich auch hier an den Ablauf der Gewinnspiele.
"Nach Einschätzung der ZAK werden hier die Verbraucher durch das Suggerieren von Erfolgsaussichten durch Geschwindigkeit ('der schnellste Anrufer gewinnt') getäuscht, denn in den Mitmachregeln weisen die Sender darauf hin, dass nur nach dem Zufallsprinzip ein Gewinner ermittelt wird", teilt die Kommission mit. Den Sendern droht nun neben Bußgeldern auch die Herausgabe widerrechtlicher erlangter Gewinne.