Einen Teilerfolg hat der Webseiten-Betreiber Philipp Klöckner, vor dem Landgericht Berlin gegen RTL errungen. Klöckner unterhält die Internetseite "dsds-news.de", gegen die der Sender seit einigen Monaten juristisch vorgeht. Bei der aktuellen Entscheidung ging es darum, dass RTL gefordert hatte, dass Klöckner sämtliche Internetdomains, die in einem namentlichen Zusammenhang mit "DSDS" stehen, an den Sender überträgt.
"RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domains 'dsds-news.de' erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen. Konsequent hat das Landgericht Berlin entschieden, dass RTL der gegen Philipp Klöckner geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht zusteht", so Klöckners auf Urheber- und Medienschutz spezialisierter Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel dürften von RTL allerdings wohl kaum zu erwarten sein.
"RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domains 'dsds-news.de' erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen. Konsequent hat das Landgericht Berlin entschieden, dass RTL der gegen Philipp Klöckner geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht zusteht", so Klöckners auf Urheber- und Medienschutz spezialisierter Rechtsanwalt Alexander Graf von Kalckreuth. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel dürften von RTL allerdings wohl kaum zu erwarten sein.
Für den Sender handelt es sich bei dem Berliner Verfahren nämlich lediglich um einen "Nebenstreit". "Der eigentliche Rechtsstreit hat noch nicht begonnen. Unsere Klage gegen den Betreiber von 'dsds-news.de' und das Verbot wegen der Markenrechtsverletzung wird demnächst im Verfahren in Köln entschieden", so Sendersprecherin Anke Eickmeyer auf DWDL.de-Nachfrage. Der Sender habe das aktuelle Thema nicht weiterverfolgt, da man kein Interesse an einer Eigenverwertung der strittigen Domain habe.
In dem eigentlichen Verfahren um das Internetangebot, das im Juli vor Gericht verhandelt wird, geht es um die Frage, ob "dsds-news.de" im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung rund um das Fernseh-Phänomen zulässig ist, oder ob das Angebot die Rechte der Markeninhaber der Fernseh-Show verletzt. Bei RTL heißt es hierzu: "Wir stehen zu 100% hinter Fansites. Der Betreiber von 'dsds-news.de' ist kein Fan, ihm geht es nur rein um die Befriedigung kommerzieller Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung gegen uns. Es geht uns darum, echte Fansites zu schützen und gegen kommerzielle Anbieter, die unser Markenrecht verletzen, vorzugehen. Und das verfolgen wir entschieden weiter."
Die Gegenseite sieht es anders. Auch wenn mit der Werbeschaltung im Internetangebot monatlich Geld erwirtschaftet wird, sieht man in "dsds-news.de" kein kommerzielles Angebot. Vielmehr dienten die Erlöse zur kostendeckenden Pflege des Angebots. Darüber hinaus, sei laut gängiger Rechtsprechung die Verwendung eines Markennamens für die Kennzeichnung eines redaktionellen Angebots zum Thema zulässig, führt Graf von Kalckreuth aus. Ein entsprechendes themenspezifisches Angebot sei ohne die Nennung des jeweiligen Namens zudem nicht möglich. Durch das Internetangebot werde "der Meinungsbildungs- und Kommunikationsprozess der Internetnutzer und Fans" zum Thema "deutlich gefördert", so der Anwalt.
In dem eigentlichen Verfahren um das Internetangebot, das im Juli vor Gericht verhandelt wird, geht es um die Frage, ob "dsds-news.de" im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung rund um das Fernseh-Phänomen zulässig ist, oder ob das Angebot die Rechte der Markeninhaber der Fernseh-Show verletzt. Bei RTL heißt es hierzu: "Wir stehen zu 100% hinter Fansites. Der Betreiber von 'dsds-news.de' ist kein Fan, ihm geht es nur rein um die Befriedigung kommerzieller Interessen auf dem Rücken der Markenrechtsverletzung gegen uns. Es geht uns darum, echte Fansites zu schützen und gegen kommerzielle Anbieter, die unser Markenrecht verletzen, vorzugehen. Und das verfolgen wir entschieden weiter."
Die Gegenseite sieht es anders. Auch wenn mit der Werbeschaltung im Internetangebot monatlich Geld erwirtschaftet wird, sieht man in "dsds-news.de" kein kommerzielles Angebot. Vielmehr dienten die Erlöse zur kostendeckenden Pflege des Angebots. Darüber hinaus, sei laut gängiger Rechtsprechung die Verwendung eines Markennamens für die Kennzeichnung eines redaktionellen Angebots zum Thema zulässig, führt Graf von Kalckreuth aus. Ein entsprechendes themenspezifisches Angebot sei ohne die Nennung des jeweiligen Namens zudem nicht möglich. Durch das Internetangebot werde "der Meinungsbildungs- und Kommunikationsprozess der Internetnutzer und Fans" zum Thema "deutlich gefördert", so der Anwalt.