Auf Druck einiger großer Verlagshäuser hat die Regierungskoalition aus Union und FDP 2013 das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Bislang hat das Gesetz aber nicht den erwünschten Effekt, im Gegenteil. Google darf weiterhin kostenlos Snippets der meisten Verlagshäuser nutzen, zuletzt machte "Welt.de" einen Rückzieher (DWDL.de berichtete). Für kleinere Suchmaschinen und News-Aggregatoren ist dagegen die Rechtsunsicherheit gestiegen. In diese Kerbe schlagen nun auch Tabea Rößner (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke), die mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf das Leistungsschutzrecht kippen wollen. 

"Nun muss auch die Bundesregierung endlich eingestehen, dass es ein Fehler war, dieses Gesetz zu forcieren. Sie sollte ihrer Verantwortung gerecht werden und das unsinnige Gesetz, das nur Rechtsunsicherheit schafft, schnellstmöglich zurücknehmen", schreibt Rößner in ihrem Blog. Es gebe keinen Grund, so Rößner weiter, ein Gesetz zu belassen, "das Niemand anwendet und das Niemandem nützt, sondern bislang nur geschadet hat". 

In dem Gesetzentwurf zur Aufhebung des Leistungsschutzsrechts heißt es unter anderem:

Ziel des Leistungsschutzrechtes war es, Informationsdienstleistern im Internet, allen voran Suchmaschinenbetreibern, nur noch gegen Genehmigung, aber insbesondere gegen Bezahlung zu erlauben, dass sie Verlagsinhalte, also Pressetexte, im Internet auffindbar machen. Allerdings sind Onlineangebote der Verlage ohne Suchmaschinen und andere Informationsdienstleister im Internet gar nicht systematisch auffindbar. Ein erheblicher Anteil der Leserinnen und Leser gelangt überhaupt erst durch eine Suchmaschine auf die Verlagsseiten und damit zu den Produkten der Verlage. Gerade Suchmaschinen sind es also, die den Verlagen die Chance geben, zusätzliche Mehreinnahmen zu generieren. Ausschnitt aus dem Gesetzentwurf von Grünen und Linken

Tabea Rößner schlussfolgert daraus: "Das Leistungsschutzrecht ist tot. Es braucht andere Antworten." Die Hürden für die Abschaffung des Gesetztes sind allerdings hoch, zunächst muss der Gesetzentwurf im Plenum aufgesetzt werden. Wirklich schwierig wird es dann aber, die Regierungskoalition von den Vorhaben zu überzeugen: Ohne die Stimmen von CDU/CSU und SPD wird das Leistungsschutzrecht auch weiterhin in Kraft bleiben.

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