Erneut musste Alice Schwarzer und ihr Emma-Frauenverlag eine juristische Niederlage gegen Jörg Kachelmann einstecken. Wie der "Spiegel" berichtet, entschied das Oberlandesgericht Köln bereits Ende Mai, dass Schwarzer auch im Rahmen einer Glosse nicht den Eindruck erwecken darf, der freigesprochene Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Das Oberlandesgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und ließ auch keine Revision zu. Schwarzer will sich jedoch nicht geschlagen geben und überlegt nun, sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu erstreiten.

In dem Prozess ging es um eine Glosse von Ende 2011, also nach Kachelmanns Freispruch im Frühjahr desselben Jahres, in der "Emma" vorgeschlagen hatte, "Unschuldsvermutung" und "einvernehmlicher Sex" zu Unworten des Jahres zu küren. Begründet wurde das mit dem folgenden Satz: "Da fragt man am besten … Claudia D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden."

Da beim Leser der Eindruck erweckt werde, Kachelmann habe Claudia D. - so die allgemein gebräuchliche Abkürzung der Frau, die Kachelmann angezeigt hatte - vergewaltigt, sahen die Richter eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Schwarzer hatte argumentiert, es handle sich lediglich um allgemeine Medienkritik und bei "Claudia D." um einen Allerweltsnamen, der nicht unbedingt jene Claudia D. aus dem Kachelmannprozess bezeichnen müsse.

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