Die Frage, was die Öffentlich-Rechtlichen im Netz dürfen und was nicht, wird seit vielen Jahren diskutiert. Vor allem die Verlage mokieren sich über zu viel Text in den Online-Angeboten ihrer Konkurrenten. Jetzt sind die Verhandlungen zwischen Verlagen und der ARD über eine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Angebote gescheitert, wie das NDR-Magazin "Zapp" berichtet. Zuvor hatten einige Intendanten mit Vertretern des Zeitschriftenverleger-Verbandes BDZV immer wieder über eine mögliche Selbstverpflichtung verhandelt.
ARD-Sprecher Steffen Grimberg sprach gegenüber "Zapp" von einem "ehrlichen Bemühen aller beteiligten Seiten, zu einer guten Lösung zu kommen" und fügte, ohne Details zu nennen, an: "Es gab in einer letzten Runde noch mal Veränderungen, die dann so offenbar von den Verlegern als akzeptabel befunden wurden. Allerdings eben nicht mehr von der ARD." Das sei "einhellig die Meinung aller Intendantinnen und Intendanten" gewesen.
Die Verleger hatten darauf gehofft, dass die ARD auf den Überblicksseiten ihrer Online-Auftritte nur noch maximal ein Drittel Text veröffentlicht. "Das hätte uns eine Chance geboten, mit unseren Angeboten auch über digitale Abos wettbewerbsfähig zu bleiben", wird BDZV-Präsident Mathias Döpfner zitiert. Nun dürfte die Auseinandersetzung ein Fall für die Gerichte werden. Dort haben sich beide Seiten im endlosen Streit um die "Tagesschau"-App in der Vergangenheit schon mehrfach getroffen.