Kurz nachdem vor wenigen Wochen bekannt geworden ist, dass die DKB die Handball-WM in Frankreich übertragen wird, schaltete sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) in die Debatte ein. Für wenige Stunden sah es so aus, als könnte die DKB doch nicht übertragen, weil man keine rundfunkrechtliche Zulassung hatte. Die Medienhüter erkannten damals aber einen "außergewöhnlichen Einzelfall" und erlaubten die Übertragung dennoch - erklärten aber gleichzeitig, dass die DKB gegebenenfalls mit einer Beanstandung rechnen müsse.
Und genau zu dieser Beanstandung ist es nun auch gekommen. Bei ihrer Sitzung am Dienstag haben die Medienhüter festgestellt, dass die DKB eine Zulassung gebraucht hätte. Zur Erinnerung: Die DKB hatte 51 der 88 Spiele live im Netz übertragen, bei den deutschen Partien sowie beim Eröffnungsspiel, den Halbfinals und beim Finale gab es einen deutschen Kommentator, bei den restlichen Matches den englischen Kommentar des Signalgebers. Nun sagt die ZAK: "Unbestritten stellte die Liveübertragung der Handball-WM-Spiele im Internet einen an die Allgemeinheit gerichteten linearen Informations- und Kommunikationsdienst dar." Da mache es auch keinen Unterschied, ob es einen deutschen oder englischen Kommentator gegeben habe.
Die ZAK spricht übrigens weiterhin von einem "außergewöhnlichen Einzelfall" und erklärt die Duldung der Ausstrahlung so: "Nach der kontrovers diskutierten Ausstrahlung von mehreren parallelen Livestreams außerhalb der gesetzlichen Programme und der zugehörigen Internetplattformen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei den Olympischen Spielen 2012 in London sowie angesichts des großen Zuschauerinteresses erschien es legitim, die Prüfung der rechtlichen Argumentation der DKB in der ersten erreichbaren Sitzung des regulär zuständigen Organs ZAK abzuwarten." Hinzu käme die Tatsache, dass sich die DKB sofort dazu bereiterklärt habe, "die für Rundfunk geltenden Werbevorschriften des Rundfunkstaatsvertrags einzuhalten und die Übertragung der Spiele rundfunkrechtskonform aufzuzeichnen".
Die Beanstandung der Übertragungen durch die ZAK hat für die DKB nun freilich keine weiteren Konsequenzen. Ohnehin ist das Turnier ja seit zwei Tagen beendet. ZAK-Vorsitzender Siegfried Schneider wies in einer Stellungnahme vorsichtshalber dennoch darauf hin, dass in einem Wiederholungsfall damit gerechnet werden müsse, dass ein entsprechendes Angebot im Vorfeld untersagt werde. Angesichts der zunehmenden Fälle von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten werde sich die ZAK in kommenden Sitzungen zudem verstärkt mit diesem Themenkomplex befassen. "Hier wird es gegebenenfalls auch neue Regelungen geben müssen", so Schneider.