Weil 2013 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft trat, muss seither jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zahlen - ganz egal, ob es in dem Haushalt TV- oder Radiogeräte gibt. Nun sorgt ein Fall für Aufsehen, bei dem eine Frau die Zahlung verweigert und dafür vielleicht demnächst in Haft muss. Die "taz" berichtet von der Frau aus Brandenburg, die die Rundfunkgebühren seit 2013 nicht zahlt.


Anfang August habe die Frau laut "taz" einen Haftbefehl des zuständigen Amtsgerichts erhalten. Demnach drohen ihr nun sechs Monate Beugehaft - wegen etwas mehr als 300 Euro Rundfunkbeiträgen, die sie 2013 nicht gezahlt hat. Um die Zeit danach, in der sie ebenfalls nicht zahlte, geht es in dem Fall erst einmal nicht. Die Frau arbeitet selbstständig als Clown und lebt nach eigenen Angaben am Existenzminimum und erhält Wohngeld vom Staat.

Ein Widerspruch beim Amtsgericht blieb laut "taz" erfolglos, auch der Versuch, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, scheiterte. Die Geschichte erinnert ein wenig an einen ähnlichen Fall von vor wenigen Monaten. Damals saß eine Frau 61 Tage in Haft, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlte. Der MDR zog damals den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurück (DWDL.de berichtete).

Mitte September erklärte die ARD noch, dass in Zukunft niemand mehr ins Gefängnis gehen solle, wenn Beiträge nicht gezahlt würden. "Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sollen solche Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren zum Rundfunkbeitrag grundsätzlich angemessen sein", erklärte man damals gegenüber dem "Tagesspiegel".