Vor etwas mehr als einem Jahr ließ das Bundeskartellamt die Räumlichkeiten der Bavaria Studios & Production Services in Geiselgasteig sowie von Studio Berlin Adlershof durchsuchen. Man gehe dem "Verdacht kartellrechtswidriger Preis- und Angebotsabsprachen bei Auftragsvergaben durch Fernsehsender und Produktionsfirmen nach", hieß es damals von Seiten der Wettbewerbshüter. Nun haben diese gegen Studio Berlin Adlershof, ihre Schwestergesellschaft Studio Berlin Broadcast sowie gegen die Bavaria Studios & Production Services Bußgelder in einer Höhe von insgesamt etwa 3,1 Millionen Euro verhängt.
Die Rede ist jetzt allerdings nur noch von einem "kartellrechtlich unzulässigen Informationsaustausch", der freilich trotzdem nicht folgenlos bleibt, wie die Strafen in Millionenhöhe zeigen. Zwischen den verantwortlichen Vertretern der Unternehmen gab es laut Kartellamt im Zeitraum von September 2011 bis Dezember 2014 regelmäßig Zusammenkünfte und weitere persönliche Kontakte. Dabei seien Informationen über Preise, Angebotsinhalte, das jeweilige Angebotsverhalten und andere wettbewerblich sensible Informationen ausgetauscht worden. Hinsichtlich künftiger Projekte soll es also keine konkreten Preis- oder Kundenabsprachen gegeben haben - zumindest der Anfangsverdacht bestätigte sich daher nicht.
Kartellamts-Präsident Andrwas Mundt sieht das Verhalten der Unternehmen dennoch kritisch. "Die Beteiligten wollten über den Austausch sensibler Informationen wie zum Beispiel die eigene Preiskalkulation den Preiswettbewerb beim Betrieb von Studios für TV- und Filmproduktionen eindämmen und die Erlössituation ihrer Unternehmen verbessern. Ein so weitgehender Informationsfluss zwischen konkurrierenden Unternehmen kann den Wettbewerb ebenso einschränken wie Preisabsprachen", sagte Mundt. Bavaria-Sprecher Sebastian Feuß erklärte, man werde das verhängte Bußgeld akzeptieren und habe im Jahresabschluss der Bavaria Studios & Production Services bereits "Vorsorge in ausreichender Höhe getroffen".
Auch Johannes Züll, Vorsitzender der Geschäftsführung von Studio Hamburg, äußerte sich inzwischen zu der Einigung mit dem Bundeskartelltamt. "Auch wenn es zwischen den Beteiligten nicht zu konkreten Angebotsabstimmungen gekommen ist, haben wir einen Fehler begangen", räumte Züll gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de ein. "Wir haben zwischenzeitlich umfassende Aufklärungen und Schulungen bei uns im Haus durchgeführt, damit so etwas zukünftig nicht mehr passiert." Ausgelöst wurden die Ermittlungen übrigens durch einen Kronzeugenantrag des tatbeteiligten Studiobetreibers MMC Studios in Köln. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.
Bei der Bußgeldfestsetzung sei zudem berücksichtigt worden, dass die Unternehmen jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Darüber konnten mit den Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden, was sich nach Angaben der Behörde für die Firmen ebenfalls bußgeldmindernd ausgewirkt hat. Die verhängten Geldbußen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.