Schon seit vielen Jahren stört sich die Bauer Media Group am Print-Ableger der SWR-Sendung "ARD-Buffet", weil das Blatt ihrer Meinung nach einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag darstellt. Der Verlag hatte den SWR daher verklagt, die Zeitschrift "ARD-Buffet" zukünftig nicht mehr anzubieten oder anbieten zu lassen. Nun geht der Streit wohl in die nächste Runde: Wie Bauer am Donnerstag mitteilte, hat der Bundesgerichtshof auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Bauer Media Group jetzt die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg über die Zeitschrift zugelassen.
Der Verhandlungstermin vor dem BGH ist auf den 29. September bestimmt worden. "Das Vorgehen des SWR ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Es ist aus Sicht der Bauer Media Group nicht hinnehmbar, dass eine öffentlich rechtliche Rundfunkanstalt mit Zwangsgebühren ohne Rücksicht in privatwirtschaftliche Medien drängt", sagte Andreas Schoo, Konzerngeschäftsführer der Bauer Media Group. Ein Sender, der GEZ-Gebühren erhält, könne sich "aufgrund des finanziellen Vorteils nicht ohne Rücksicht auf dem freien Wettbewerb bewegen", heißt es zudem in einer Mitteilung des Verlags.
Schon vor fünf Jahren hatte Bauer auf Paragraf 11a des Rundfunkstaatsvertrag verwiesen. Darin heißt es: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten." Fakt ist aber auch: Der SWR produziert das Print-Magazin gar nicht selbst, sondern hat lediglich eine Lizenz an den Burda-Verlag vergeben.