RTL hat wegen einer zu Jahresbeginn ausgestrahlten Folge von "Team Wallraff - Reporter undercover" eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Konkret geht es um den Beitrag "Wenn Krankenhäuser gefährlich werden", in dem der Sender Filmmaterial verwendete, das Mitte vergangenen Jahres in den Wiesbadener Horst Schmidt Kliniken der Helios-Gruppe heimlich entstanden ist. Dieses darf nun nicht mehr ausgestrahlt werden, wie aus einer Unterlassungsverfügung des Hamburger Landgerichts hervorgeht, auf die Helios verweist.
"Wir freuen uns, dass das Gericht mit seiner Entscheidung unserer Auffassung gefolgt ist. Helios hat sich gegen den Beitrag gewehrt, weil das Filmmaterial heimlich gedreht wurde und insgesamt irreführend ist", sagte der Vorsitzender der Helios-Geschäftsführung Dr. Francesco De Meo. "Die verdeckten Aufnahmen durch eine als Praktikantin getarnte Reporterin in zum Teil sehr intimen Situationen sind ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Privatsphäre unserer Patienten und Mitarbeiter." Zudem würden in dem Beitrag, insbesondere in der zentralen Notaufnahme, krankenhaustypische Situationen reißerisch aufbereitet, die keine spezifischen Missstände sondern den allgemeinen Krankenhausalltag zeigten. Auch diese Sichtweise hat das Gericht nach Angaben des Klinikbetreibers bestätigt.
RTL will sich zum jetzigen Zeitpunkt zu der Sache noch nicht äußern, da die einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt worden sei. "Nach Erhalt werden wir diese sorgfältig prüfen und entsprechend reagieren", kündigte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de an. "Schon jetzt sei betont, dass wir der festen Überzeugung sind, uns bei der Recherche zu der beanstandeten Sendung journalistisch und juristisch einwandfrei verhalten zu haben. Dazu verweisen wir in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von investigativen Undercover-Aufnahmen auf das Wallraff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Einsatz mit versteckter Kamera bestätigt."
Und weiter: "Wir stellen an dieser Stelle auch klar, dass eine einstweilige Verfügung einseitig von einem Gericht erlassen werden kann, ohne dass wir als ausstrahlender Sender vorher angehört wurden. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist eine vorläufige Regelung und somit keine Bestätigung für falsche Berichterstattung."