Ein ehemaliger Journalist des Norddeutschen Rundfunks ist vom Landgericht Kiel wegen Bestechlichkeit in 77 Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 62-Jährige und seine Frau müssen zusätzlich einen Betrag über etwa 160.000 Euro an die Landeskasse zahlen. Vor seiner Kündigung im Jahr 2010 hatte der Fernsehschaffende parallel zu seiner Haupttätigkeit als Medienberater gearbeitet. Gemäß dem Richter habe er Verbänden und Firmen vorgetäuscht, er könne ihre Interessen in Sendungen wie dem "Schleswig-Holstein-Magazin" geltend machen und Sendezeiten beschaffen.
"Kunden" des Redakteurs seien unter anderem der Bauernverband, die Landesinnung der Schornsteinfeger und die Deutsche Bahn gewesen. Unterzeichnet wurden die Verträge von seiner Frau - der Name des Mannes tauchte in keinem Kontrakt auf, was für die Richter ein Zeichen für Unrechtsbewusstsein darstellte. Monatlich verdiente der Redakteur bis zu 5.000 Euro extra, insgesamt beläuft sich die zwischen 2005 und 2010 erhaltene Summe auf 366.000 Euro brutto. Laut dem Richter handle es sich um einen besonders schweren Fall der Bestechlichkeit, da der Verurteilte bei einem öffentlich-rechtlichen Sender arbeitete und somit der Neutralität verpflichtet gewesen sei. Vom NDR waren die Nebentätigkeiten des Mannes nicht genehmigt; seinem Arbeitgeber machte er "krass" falsche Angaben.
In dem vier Tage dauernden Prozess fokussierte sich die Wirtschaftsstrafkammer auf sechs der zehn beteiligten Organisationen. Strafmildernd wirkte sich das umfassende Geständnis des ehemaligen TV-Mitarbeiters aus. Das Gericht folgte mit seinem Urteil in weiten Teilen dem Antrag des Staatsanwaltes.