60 Mitglieder umfasst der WDR-Rundfunkrat in der nächsten Amtsperiode, die am 2. Dezember startet. 58 davon werden von "gesellschaftlichen Institutionen" entsandt. 13 Mitglieder werden beispielsweise vom Landtag gewählt, dazu entsenden etliche Verbände und Institutionen Vertreter - etwa die Kirchen, Gewerkschaften, Verbraucherzentrale, Landessportbund, Landesjugendring und Landesseniorenvertretung. Neu ist nun aber, dass zwei Sitze ausgeschrieben werden, für die man sich bewerben kann, wenn man keinem Verband angehört.
Seine Bewerbung kann man ab sofort und noch bis zum 1. Juni einreichen. Die Kandidat/innen sollten dabei Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks und der Telemedien besitzen. Ausgeschlossen sind zudem Regierungsmitglieder, Parteivorstände, politische - und die meisten Wahlbeamt/innen, Mitarbeiter/innen und Gremienmitglieder des WDR und anderer Rundfunkanbieter oder einer Landesmedienanstalt sowie Personen, bei denen wirtschaftliche oder sonstige
Interessenkonflikte bestehen.
Mitglieder des Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig, es gibt aber eine Aufwandsentschädigung, die derzeit bei 1.000 Euro im Monat liegt. Dazu kommen Sitzungsgeld und der Ersatz von Reisekosten sowie Tage- und Übernachtungsgelder. Die Entscheidung, welche zwei Bewerber in den Rundfunkrat einziehen, trifft der derzeitige Rundfunkrat.