Im Markenstreit um "Utopia" feiert sich das Internet-Portal "Utopia.de" als Sieger - und freut sich wohl vor allem über die Aufmerksamkeit. So bleibe es Sat.1 nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg verboten, bei der kommerziellen Auswertung seiner Realityshow "Utopia" eine Internetplattform einzusetzen, auf der die Teilnehmer der Sendung Waren handeln können. Im Falle müsse ProSiebenSat.1 Digital ein Ordnungsgeld von bis zur Höhe von 250.000 Euro bezahlen.

"Mit dem gerichtlichen Verbot der Nutzung der Marke 'Utopia' für den Warenhandel der Teilnehmer der TV-Show ist nach unserer Einschätzung die zentrale Säule des Verwertungskonzeptes für dieses kommerzielle TV-Projekt entfallen", sagte Meike Gebhard, Geschäftsführerin der Utopia GmbH, zu der Entscheidung. Bei ProSiebenSat.1 gibt man sich gelassen und sieht sich überwiegend im Recht. "Das Landgericht Hamburg hat klargestellt, dass die Utopia GmbH nicht erfolgreich gegen den Formattitel 'Utopia' vorgehen kann. Diesbezügliche Ansprüche wurden im Rahmen der mündlichen Verhandlung ausdrücklich zurückgewiesen", erklärte eine Konzernsprecherin am Donnerstag. Die Gerichtsverfahren werden geteilt.

"Das aufrechterhaltene Verbot bezieht sich nun nur noch auf den Handel mit Waren auf einer Internetplattform durch die Teilnehmer des Formats. Das ist für das Konzept der Show völlig unmaßgeblich", hieß es von Seiten des Senders. Und weiter: "Sat.1 ist über die klarstellende Entscheidung des LG Hamburg sehr erfreut und wird in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt." In Berufung möchte ProSiebenSat.1 daher auch nicht gehen.

Auf die TV-Ausstrahlung der Show hat die Entscheidung aber ohnehin keinen Einfluss. Sat.1 wird "Utopia" im kommenden Jahr auf Sendung schicken. Darin sollen die Protagonisten eine "neue Gesellschaft" erschaffen. In den Niederlanden die das aus der Formatschmiede von John de Mol stammende Show starke Quoten erzielt. Die US-Version erzielte dagegen zuletzt ziemlich magere Zuschauerzahlen. Die Dosis der Ausstrahlung wurde bereits nach wenigen Ausgaben reduziert.

Korrektur: Zunächst hatten wir an dieser Stelle geschrieben, dass die Utopia GmbH drei Viertel der Gerichtskosten zahlen muss. Diese Information von ProSiebenSat.1 ist leider falsch. Beide Seiten müssen die Kosten teilen. Wir bedauern diesen Fehler.

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