Die Kommission für Jugendmedienschutz hat im ersten Halbjahr ungewöhnlich viele Verstöße gegen die Jugendschutz-Bestimmungen festgestellt - alleine aus dem Rundfunk-Bereich kommen 20 Verstöße, von denen wiederum zwei auf die Kappe von Joko und Klaas gehen. So störten sich die Jugendschützer an jener Ausgabe ihrer ProSieben-Show "Circus HalliGalli", in der die Moderatoren zusammen mit Schauspieler Matthias Schweighöfer mehrere Gläser Wodka tranken. Alkohol werde als Spaßmacher eingesetzt und relativierende Momente, in denen auf mögliche negative Folgen von Alkoholkonsum hingewiesen wird, seien nicht vorhanden.
Nach Auffassungen der KJM ist die Sendung daher entwicklungsbeeinträchtigend für Jugendliche unter 18 Jahren - auch, weil die Protagonisten Sympathieträger seien und Jugendlichen Identifikationsmöglichkeiten bieten. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 16 Jahren stellte die KJM darüber hinaus im Falle von "Joko gegen Klaas - Das Duell um die Welt" fest. Konkret geht es um die Ausgabe, die ProSieben schon vorsorglich in zwei Teile aufsplittete, weil zu später Stunde gezeigt wurde, wie sich Joko Winterscheidt die Lippen zusammennähen ließ. Die KJM ist dennoch der Auffassung, es handle sich um eine inhaltlich zusammenhängende Sendung - allerdings hatten die "unzensierte" letzte halbe Stunde der Show im vorigen Jahr tatsächlich einige Zuschauer zum Abschalten bewegt.
Die KJM erachtete jedenfalls das Lippen-Zunähen, aber auch die Bestrafung durch Boxschläge gegen den Kopf und mittels Stromschlägen in die Oberarme als problematisch und kommt daher zu dem Schluss, dass die Sendung erst ab 22 Uhr hätte ausgestrahlt werden dürfen. Ärger gab's für ProSieben außerdem wegen der Sendung "Unter fremden Decken - Die Suche nach dem besten Sex der Welt", die ebenfalls aus zwei Sendeteilen bestand. Trotz der kurzen Unterbrechung durch eine Hinweistafel handle es sich auch hier wegen des unmittelbaren Zusammenhangs um eine einzige Sendung, meinen die Jugendschützer. Beide Teile seien durch wechselseitige Hinweise ineinander verschränkt und hätten zudem eine einheitliche Dramaturgie.
Doch nicht nur ProSieben fiel den Jugendschützern negativ auf: So stellte die KJM bei zwei Folgen der DMAX-Reihe "1000 Wege ins Gras zu beißen" eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 18 Jahren fest. Bereits um 22:15 Uhr seien in einem Fall einzelne Tötungs- und Sterbeszenen schon intensiv dargestellt worden. Insbesondere bei gefährdungsgeneigten Jugendlichen könne eine Empathiestörung nach der Rezeption der laut KJM "zynischen Darstellung von sterbenden Menschen" nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere Folge wurde wegen der "spekulativen und voyeuristischen Visualisierung des Sterbens" kritisiert und hätte erst nach 23 Uhr gesendet werden dürfen.
Darüber hinaus hat der Pay-TV-Sender TNT Film den US-Vampirfilm "Blade" ab 22:15 Uhr ohne Zeitsperre in einer FSK-18-Version gezeigt und damit gegen den Staatsvertrag verstoßen. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche unter 16 stellte die KJM außerdem bei einer Episode von "Boardwalk Empire" fest, die bei TNT Serie um 20:15 Uhr lief, aber erst ab 22:00 Uhr hätte ausgestrahlt werden dürfen. Gleiches gilt für die Folge "Wer gewinnt den Kampf der Schwänze?" der US-Reihe "Kenny vs. Spenny", die schon vor 21 Uhr bei Viva lief. Die KJM stufte die Sendung aufgrund der unkritischen Darstellung der Experimente mit Chemikalien als entwicklungsbeeinträchtigend für Zuschauer unter 16 Jahren ein.
Eine Entwicklungsbeeintächtigung für Zuschauer unter 12 Jahren stellte die KJM außerdem bei einem "taff"-Beitrag über Jugendgewalt fest. Zudem hätten der Film "Schneewittchen" bei RTL II, eine Ausgabe der Sat.1-Rankingshow "32Eins!" sowie eine Folge von "Cold Case" bei TNT Serie nicht vor 20 Uhr gezeigt werden dürfen. Eine jugendschutzrechtlich unzulässige Ausstrahlung von Werbung stellte die KJM bei der Viva-Sendung "SMS Guru" fest, die die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze. Comedy Central hätte zudem nicht schon um 20:30 Uhr für eine Folge der Sendung "Reality Show - Ahnungslos berühmt" mit bewegten Bildern werben dürfen. Gleiches gilt für einen Trailer für die Serie "American Horror Story", der schon ab 13:00 Uhr bei ProSieben gesendet wurde.
Im Falle von "Reality Show" gab's auch noch zwei Verstöße wegen fehlender Kenntlichmachung. Da die Folgen nach 22 Uhr liefen sei ihre Platzierung nicht zu beanstanden - allerdings müssten entwicklungsbeeinträchtigende Formate wie dieses durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung als ungeeignet für die entsprechende Altersstufe kenntlich gemacht werden. Einen solchen Hinweis habe es hier aber nicht gegeben, so die KJM. In einem anderen Fall sprach die KJM gar ein Ausstrahlungsverbot aus - allerdings wird aufgrund der Verbreitung im Internet nicht gesagt, worum es sich handelt. Das Verbot gibt es wegen der Schilderung von grausamen oder unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen "in einer Art, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt".