Die Pressefreiheit in Deutschland ist mal wieder ein kleines Stück besser geworden: Axel Springer hat vor dem EGMR erstritten, über die Arbeit des Ex-Kanzlers Gerhard Schröder bei Gazprom berichten zu dürfen. 2005 veröffentlichte die "Bild" einen Artikel mit dem Titel "Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen". Darin wurde der damalige FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele unter anderem so zitiert: "Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren?"

Daraufhin verbot erst das Landgericht Hamburg, später dann auch das Hanseatische Oberlandesgericht, der "Bild", diese und weitere Fragen des Bundestagsabgeordneten weiter zu verbreiten. Axel Springer blitzte auch beim Bundesgerichshof sowie beim Bundesverfassungsgericht ab. Nun, neun Jahre nach dem Artikel, bekommt die Zeitung doch noch Recht. 

Die europäischen Richter erklärten, dass die deutsche Justiz zu Unrecht die Berichterstattung verboten habe. Ein solches Verbot könne nach Meinung der Richter "abschreckende Wirkung" auf die Ausübung journalistischer Meinungsäußerungsfreiheit haben. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer spricht von einem "überfälligen Urteil". In einer demokratischen Gesellschaft müssten Journalisten das Verhalten von Politikern kritisch hinterfragen können, so Soehring.

Und auch beim Deutschen Journalisten Verband (DJV) zeigt man sich zufrieden mit dem Urteil. "Es handelt sich um ein wichtiges und positives Urteil, in dem die Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung zugunsten der Medien deutlicher konturiert wird. Es dürfen keine überspannten Anforderungen an Objektivität und Recherche gestellt werden", sagt Michael Konken, DJV-Bundesvorsitzender.