Auch wenn RTL die Reihe "Die Super Nanny" mit Katia Saalfrank bereits im Jahr 2011 eingestellt hat, beschäftigt sie noch immer Gerichte und Jugendschützer. Hintergrund: Die Kommission für Jugendmedienschutz hatte schon vor längerem in der Sendung vom 14. September 2011 eine Verletzung der Menschenwürde festgestellt, die für RTL zuständige Landesmedienanstalt NLM hatte daraufhin eine Beanstandung ausgesprochen. RTL hatte gegen diese Beanstandung geklagt und ist damit vor dem Verwaltungsgericht Hannover nun gescheitert.
In der betreffenden Folge war zu sehen, wie eine alleinerziehende Mutter ihre sieben, vier und drei Jahre alten Kinder physisch und psychisch misshandelt, indem sie sie vor laufender Kamera wiederholt anschreit und schlägt. Ein Teil der Szenen wurde sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Sendung wiederholt. Die Art der Darstellung ist nach Ansicht der KJM nicht durch das Berichterstattungsprivileg gedeckt, sondern voyeuristisch und reißerisch gewesen. Die zur Schau gestellten Kinder seien in einer für sie leidvollen Situation in unzulässiger Weise kommerzialisiert worden.
RTL hatte sich auf daruf berufen, die "Super Nanny"-Folgen vorab der FSF zur Freigabe vorgelegt und diese auch erhalten zu haben. Schon bei der Verkündung der Beanstandung erklärte RTL: "Umso weniger verstehen wir die Beanstandung durch NLM und KJM, die damit das System der freiwilligen Selbstkontrolle ad absurdum führen." Das Verwaltungsgericht stellte nun aber klar, dass der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), der RTL die Folgen vorgelegt hatte und die keine Einwände hatte, bei Menschenwürdeverletzungen kein Beurteilungsspielraum zukomme.
Der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider begrüßte das Urteil: "Das Gericht hat damit die Spruchpraxis der KJM für ihre weitere Arbeit bestätigt und gleichzeitig ein starkes Zeichen für den Schutz der Menschenwürde im Fernsehen gesetzt." RTL hat nun noch die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Berufung einzulegen.