Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat an alle Journalisten appelliert, die gestohlene Krankenakte des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher auf keinen Fall zu veröffentlichen. "Die Veröffentlichung dieser Akte wäre Sensationsjournalismus ohne Substanz und Relevanz", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. "Der Inhalt dieser Akte hat schließlich weder politische noch gesellschaftliche Bedeutung."
Zugleich betonte er, die Veröffentlichung wäre "ein vollkommen inakzeptabler und äußerst schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Michael Schumacher". Schumachers Managerin Sabine Kehm wies unterdessen darauf hin, dass der Ankauf der Unterlagen sowie deren Veröffentlichungen verboten seien. "Gegen die Veröffentlichung von Inhalten aus der Krankenakte werden wir daher in jedem Einzelfall Strafanzeige wegen der Verwirklichung aller in Betracht kommender Straftatbestände stellen."
Man könne nicht beurteilen, ob die Unterlagen, die verschiedenen Medienvertretern zum Kauf angeboten wurden, echt sind. "Fakt ist jedoch: Die Unterlagen sind gestohlen. Der Diebstahl wurde angezeigt. Ermittlungsbehörden sind eingeschaltet", betonte Kehm. Schumacher war Ende Dezember nach einem schweren Skiunfall in eine Klinik in Grenoble eingeliefert worden. Wie es zum Diebstahl der Krankenakte kommen konnte, soll nun geklärt werden.