Das Blog topfvollgold.de befasst sich seit geraumer Zeit mit Verfehlungen der Regenbogenpresse. Und auch der Deutsche Presserat ist darauf nun aufmerksam geworden. Der Beschwerdeausschuss hat jedenfalls grobe presseethische Verstöße in den Zeitschriften "Frau Aktuell", "Das neue Blatt", "Promi Welt", "Meine Freizeit" und "Freizeit Express" erkannt. So hatte "Frau Akzuell" in Bezug auf den Volksmusiker Stefan Mross von einem "Alkoholschock" gesprochen und die Frage gestellt "Wer kann ihm jetzt noch helfen?". In dem Beitrag selbst wurden allerdings an keiner Stelle Belege für mögliche Alkoholprobleme geliefert - stattdessen ging es lediglich darum, dass Mross nach Eingabe seines Namens bei Google schon bei den ersten Treffern mit Alkohol in Verbindung gebracht werde.

Für den Presserat stellte das eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht dar. Dagegen verstieß auch "Freizeit Express" mit der Veröffentlichung von angeblichen Fotos des ungeborenen Babys von Prinz William und Prinzessin Kate. Die Bilder hätten nach Ansicht des Presserats als Symbolfotos gekennzeichnet werden müssen. Einen Verstoß gegen das Wahrheitsgebot sowie die journalistische Sorgfaltspflicht sah der Presserat in einer Veröffentlichung von "Meine Freizeit" über Bundeskanzlerin Merkel. Die Zeitschrift hatte auf der Titelseite von einer "Verheimlichten Scheidungstragödie" gesprochen. Im Innenteil gab's dagegen nur Altbekanntes - grobe Irreführung, meint der Presserat.

Und auch "Promi Welt" neigte zu Übertreibungen: Nachdem Steffi Graf in einem Blog-Eintrag die harmlose Frage stellte, "wie man das Leben einen Gang runterschalten könnte", sprach die Zeitschrift von einem "alarmierenden Hilferuf" und einem "Absturz in die Lebenskrise". Der Presserat sah darin eine unwahrhaftige Berichterstattung, bei der jegliche Sorgfaltspflichtaspekte außer Acht gelassen wurden. Und dann war da auch noch "Das neue Blatt", das beim "Bauer sucht Frau"-Paar Josef und Narumol von einem "Scheidungsschock" sprach - und im Innenteil auflöste, dass es um ein anderes Paar der Reihe ging. Die Schlagzeile sei irreführend, stellte der Presserat fest. 

Der Presserat beschäftigte sich allerdings nicht nur mit der Regebogenpresse. So erhielt "B.Z. Online" für zwei Artikel Rügen. Darin war über einen Mann berichtet worden, der - offenbar weil er an einer schizophrenen Störung litt - nackt und mit einem Messer bewaffnet in den Brunnen am Alexanderplatz in Berlin gestiegen war, Polizisten bedroht hatte und beim darauf folgenden Polizeieinsatz erschossen worden war. Beide Artikel enthielten zahlreiche persönliche Details, durch die der Mann für einen weiten Personenkreis identifizierbar wurde. Für den zweiten Artikel hatte der Autor offenbar die Wohnung des Toten aufgesucht und den Inhalt von dort gefundenen Dokumenten veröffentlicht. Über den psychisch kranken und möglicherweise schuldunfähigen Mann hätte nach Ansicht des Deutschen Presserates nur anonymisiert und in zurückhaltender Weise berichtet werden dürfen.

Die Thüringer "Bild" heimste wegen eines Verstoßes gegen den Schutz der Persönlichkeit ebenfalls eine Rüge ein. Auch die "Augsburger Allgemeine" wurde gerügt - ebenso wie die Schach-Zeitschrift "Rochade Europa". Hier ging es um die Berichterstattung über den Sieger eines Turniers. Der ältere Mann war auf dem ganzseitigen Titelfoto abgebildet. Auf seiner Hose war ein großer nasser Fleck zu sehen, sodass der Eindruck entstand, dass er sich eingenässt haben könnte. Der Ausschuss sah darin einen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Redaktion hätte das Foto des Mannes nicht veröffentlichen dürfen, auch wenn es - wie die Zeitschrift mitteilte - mit seinem Einverständnis gemacht wurde.