Das Bundeskartellamt sieht keine Hürden für eine Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland durch Vodafone. "Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Verweisungsantrag nicht erfüllt sind, und werden darauf verzichten", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Damit überlassen es die deutschen Wettbewerbshüter der Europäischen Kommission, die Übernahme zu überprüfen.
Zwar betreffe die Fusion nur den deutschen Markt, das Kartellamt sehe aber nicht die Gefahr, dass es zu größeren Wettbewerbsbeeinträchtigungen kommen werde,. "Nach erster, vorläufiger Bewertung unsererseits ist das ein eher komplementärer Zusammenschluss", sagte Mundt. Vodafone und Kabel Deutschland waren sich Ende Juni einig geworden. Der gesamte Unternehmenswert inklusive der Nettoverbindlichkeiten und ähnlichem beträgt damit etwa 10,7 Milliarden Euro.
Kabel Deutschland soll - so wurde es zumindest in den Gesprächen vereinbart - nicht in Vodafone aufgehen, sondern als separate Gesellschaft mit Sitz in Unterföhring erhalten bleiben. Vodafone will sogar das Privatkunden-Festnetzgeschäft komplett an Kabel Deutschland übergeben. Durch die gemeinsame Nutzung von Netz-Infrastrukturen sowie einen gemeinsamen Einkauf erhoffen sich Vodafone und Kabel Deutschland die Schaffung von Synergien.