Seit nunmehr sieben Jahren streiten sich Kabel Deutschland und die VG Media - ihrerseits Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender - vor Gericht. Nun hat das Landgericht Berlin das Urteil verkündet - und das dürfte dem Kabelnetzbetreiber gar nicht schmecken. Satte 45,76 Millionen Euro muss Kabel Deutschland für die Verwertung der privaten Programme an die VG Media zahlen, "als angemessene Vergütung", wie es heißt. Die VG Media vertritt in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.
Zuvor hatte bereits die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt den Anspruch der VG Media bestätigt. "Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben", sagte Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media. "Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden." In den Jahren 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Zudem bestehen weitere 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung unter anderem mit der Deutschen Telekom, Vodafone und Tele Columbus.
Lediglich Kabel Deutschland hatte sich als der einzige der größeren deutschen Kabelnetzbetreiber seit 2006 geweigert, mit der VG Media eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren - zu Unrecht, wie nun das Landgericht Berlin feststellte. Kabel Deutschland wollte in dem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den eigenen Kabelnetzen zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun allerdings erfolgreich.