An Arbeit mangelte es dem Deutschen Presserat bei seiner Tagung in Berlin nicht. Drei öffentliche Rügen, eine nicht-öffentliche Rüge, acht Missbilligungen und 17 Hinweise waren das Ergebnis der jüngsten Sitzungen. "Bild.de" erhielt dabei eine nicht-öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über einen Jagdunfall. Ein Jäger hatte versehentlich einen Mann erschossen, weil er ihn für ein Wildschwein gehalten hatte. Der Beitrag enthielt ein Foto des Opfers. Der Ausschuss sah darin einen schweren Verstoß gegen den Pressekodex.

Danach sei die Identität der Opfer von Unglücksfällen besonders zu schützen. Das Foto des Mannes hätte nach Ansicht des Presserates nicht gezeigt werden dürfen. Darüber hinaus wurde auch eine Opferdarstellung in der "TZ" kritisiert. Die Zeitung erhielt eine öffentliche Rüge für einen Artikel über ein Familiendrama in München. Ein Mann hatte seine Ex-Freundin erstochen. Die Zeitung nannte Vorname, Adresse, Beruf und Herkunft des Opfers und zeigt sein Foto - ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte.

Sauer stieß dem Presserat außerdem eine "taz.de"-Kolumne mit dem Titel "Der Ausländerschutzbeauftragte" auf. Darin hieß es in Richtung des SPD-Politikers Thilo Sarrazin, man wünsche sich, "der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten". Der Ausschuss hält es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Dies gehe über eine kritische Meinungsäußerung weit hinaus. Der Ausschuss sprach daher eine Missbilligung aus. 

Eine öffentliche Rüge erhielt die "Wetzlarer Neue Zeitung", die nach dem Autounfall eines ehemaligen Handball-Nationalspielers fälschlicherweise berichtete, dass dieser zu Tode gekommen sei. Auch dass er schwere Hirnverletzungen erlitten habe, wie man am Tag danach berichtigte, stimmte nicht. Der "Münchner Merkur" erhielt zudem eine Rüge, weil die Redaktion online Schleichwerbung betrieben habe.