Die Drehbuch-Affäre beim NDR beschäftigt auch weiterhin die Justiz: Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Die Kammer sei mit ihrem Urteil sehr deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft geblieben, begründete Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gegenüber der Nachrichtenagentur dapd die Entscheidung. Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze war vor einer Woche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, in Revivion gehen zu wollen, droht Heinze nun also doch wieder das Gefängnis. Die 63-Jährige hatte unter Pseudonym eigene Drehbücher verfasst und bei ihrem eigenen Sender untergebracht - dadurch konnte sie die volle Gage kassieren, obwohl ihr als NDR-Angestellte eigentlich nur die Hälfte zugestanden hätte. Vor der Wirtschaftsstrafkammer waren darüber hinaus auch Heinzes Ehemann Claus Strobel sowie die Produzentin Heike Richter-Karst angeklagt. Beide wurden zu einer Geldstrafe verurteilt.