Es hatte schon etwas von "Und täglich grüßt das Murmeltier", wenn die Medienwächter nach ihrer turnusmäßigen Sitzung wieder und wieder das Sponsoring von Sport-Sendungen durch Sportwettanbieter rügten. Die Sender beriefen sich dabei auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentierten, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK beharrte auf dem Standpunkt, dass das geltende REcht Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel generell verbiete und nur in engen Grenzen Ausnahmen erlaube. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Glücksspielstaatsvertrags gelte aber ohnehin fort.
Seit 1. Juli ist der neue Vertrag nun in Kraft und auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat nun reagiert, wie die "Funkkorrespondenz" berichtet. Demnach dürfen Sportwettanbieter, die eine Konzession in Deutschland beantragt haben, künftig Sendungen sponsern, ohne dass es zu Beanstandungen kommen wird - allerdings nur dann, wenn das Sponsoring nicht mit einem werblichen Slogan versehen werden.
Die Regelung ist ein Entgegenkommen, denn eigentlich dürfen Wettanbieter nur dann als Sponsor auftreten, wenn sie über eine Konzession verfügen - das Vergabeverfahren läuft allerdings noch bis ins kommende Jahr. Die Ausstrahlung von Werbung für Sportwetten ist unterdessen weiterhin verboten. Die Untersagungsverfügungen gegen Sport1, das sich über dieses Verbot hinweggesetzt hat, wurden angesichts dessen erneuert. Erlaubt wären Spots nur, wenn die Anbieter eine glücksspielrechtliche Erlaubnis vorweisen könnten. Das dürfte sich dem Bericht zufolge aber bis ins Frühjahr hinziehen.