Nachdem die AG Dokumentarfilm sich in einem Rechtsstreit über die Verwendung der umstrittenen "VFF-Klausel" in Verträgen zwischen Sendern und Auftragsproduzenten jüngst durchsetzen konnte, meldet sich nun die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten VFF selbst zu Wort und weist die durch die AG DOK im Zusammenhang mit den Berichten über das Urteil erhobenen Vorwürfe zurück.

Untersagt worden war durch das Gericht, dass der MDR künftig wie in der Vergangenheit grundsätzlich - quasi als Allgemeine Geschäftsbedingung - verlangt, dass alle Auftragsproduzenten alle entstehenden Filme der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten VFF melden müssen. Das Gericht sah darin eine "unangemessene Benachteiligung", unter anderem weil die Entscheidungsfreiheit über die Auswahl der Verwertungsgesellschaft dadurch eingeschränkt wurde.

Die VFF weist aber darauf hin, dass der von der AG DOK scharf kritisierte Verteilungsplan, der aus Sicht der Dokumentarfilmer stark zu Lasten der Produzenten und zu Gunsten der Sender ausfällt, nicht Gegenteil des Rechtsstreits und damit auch nicht des Urteils war. Die Behauptung der AG DOK, dass der Verteilungsplan der VFF eine Aufteilung zwischen Eigen- und Auftragsproduktionen der Sender von 50 zu 50 vorsieht, sei zudem nicht richtig. Vielmehr würden 55 Prozent des Aufkommens aus der Leermedien- und Geräteabgabe für den Bereich der Auftragsproduktionen zur Verfügung stehen.

Den durch den AG DOK-Vorsitzenden Thomas Frickel geäußerten Verdacht, die VFF habe die Gelder "willkürlich verteilt", bezeichnet die VFF als "böswillig" und "bewusste Irreführung". Die Beteiligung der Sendeunternehmen als Filmhersteller von Eigenproduktionen stehe grundsätzlich außer Streit. Damit seien auch öffentlich getroffene Aussagen, nur ein kleiner Teil des Gesamtaufkommens der VFF für Auftragsproduktionen werde an die Produzenten ausgeschüttet, unzutreffend.

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