Das Programm von Das Vierte macht selten Schlagzeilen. Es mag daran liegen, dass zwischen diversen Fensterprogrammen für Teleshopping, AstroTV und Sexyclips kaum noch eigenes Programm über den Sender geht. Dass der Kanal trotzdem noch auf Basis einer Vollprogramm-Lizenz sendet, ist schon wieder eine Geschichte für sich, die viel über die Unfähigkeit deutscher Medienwächter aussagt. Wie schafft man es also mit Minimal-Programm für Schlagzeilen zu sorgen? Mit kalkulierter Provokation. Bereits zum dritten Mal will Das Vierte am 28. April die Gewinnshow der Süddeutschen Klassenlotterie zum "Tag des Glücks" ausstrahlen. Die ersten beiden Ausstrahlungen wurden - so sieht es die kuriose Medienregulierung in Deutschland vor - im Nachhinein beanstandet.
Erst im März bestätigte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) den Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiel. 26 mal sei die SKL bei der letzten Show in der Moderation erwähnt worden, das Logo und Lotterielos der SKL sei sogar mehr als 200-mal zu sehen gewesen. Auch, dass man für die Teilnahme an der Show ein Los besitzen muss, zeige den werblichen Charakter der Sendung, teilte die ZAK mit. Doch völlig unbeeindruckt von diesen Einwänden der Medienhüter folgt am 28. April die dritte SKL-Show bei Das Vierte. Ob es angebracht ist, dass die SKL als staatliche Klassenlotterie wiederholt mit voller Absicht und Ankündigung gegen das Werbeverbot verstößt, will man dort jedoch nicht kommentieren. Auf DWDL.de-Anfrage blockt man am Freitag ab: Über die werbliche Pressemitteilung hinaus werde die SKL das Thema nicht kommentieren.
Und der Sender? Bei Das Vierte teilt Andreas Gerhardt, Direktor Recht, Verbreitung und Medienpolitik, auf Anfrage am Freitag mit: "Das Vierte ist und bleibt der Überzeugung, dass die Show ausgestrahlt werden darf. Die dazu erfolgten Beanstandungen werden derzeit gerichtlich überprüft. Während dieser gerichtlichen Überprüfung liegt das Verbot der Ausstrahlung auf Eis. Das Vierte ist nicht der Meinung, dass es sich dabei um eine Werbesendung handelt. Darüber hinaus ist auch ein Verstoß gegen das Werbeverbot für Glücksspiel nach unserer Ansicht nicht gegeben. Wie auch diverse andere Sender und Medien teilen wir die Auffassung, dass das bisherige Werbeverbot für Glücksspiel durch die Europäische Rechtsprechung außer Kraft gesetzt wurde. So wird beispielsweise im Fernsehen und im Internet in großem Umfang Werbung für Glücksspiel ausgestrahlt."
Und damit hat der Sender recht: In der Tat gibt es derzeit diverse Verstöße gegen das Werbeverbot für Glücksspiel im Fernsehen, die ebenso argumentieren. So ist es auch weniger spektakulär, dass Das Vierte alles tut für günstiges Programm und willkommene PR. Umso mehr jedoch zeigt es die dringende Notwendigkeit einer eindeutigen Klärung des Werbeverbots sowie die Hilflosigkeit der deutschen Medienhüter, die offenbar völlig überfordert sind. Immerhin wollen sie seit anderthalb Jahren auch die Sendelizenz von Das Vierte überprüfen. Bislang ohne Ergebnis.