Lose angekündigt war es bereits im Koalitionsvertrag, nun will die Regierung das Ganze in die Tat umsetzen: Der Koalitionsausschuss einigte sich am Sonntagabend darauf, das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Wörtlich heißt es in dem Protokoll: "Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen." Damit sollen die Verlage "an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt" werden, "die diese mit der Nutzung der Verlagserzeugnissen erzielen" würden.
Damit hat sich das seit Jahren anhaltende Gejammer der Verleger offenbar ausgezahlt. So ließ der BDZV gerade noch einmal verlauten, dass sich die Verlage ohne die Zahlungen von Google & Co. für nicht länger überlebensfähig halten. Wörtlich spricht der BDZV von einer "notwendigen Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter". Die Folge: Anders als Links auf jede andere Seite im Web, sollen die durch sehr kurze Text-Auszüge angereicherten Links von Google & Co. auf die Web-Angebote der Verlage künftig also kostenpflichtig werden. Besondere Ironie: Google News ist bislang in Deutschland sogar einer der wenigen Google-Dienste, der werbefrei angeboten wird.
Beteiligt werden sollen an den Einnahmen auch die Urheber der Artikel. Einzug und Verteilung soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Nicht vom Leistungsschutzrecht betroffen sein soll dem Koalitionsausschuss zufolge die private Nutzung von "Presseerzeugnissen im Internet". Auch in der gewerblichen Wirtschaft sollen "das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei" bleiben.
Ebenfalls durchgesetzt haben sich die Verlage mit ihrer Forderung nach einer Lockerung des Pressefusionsrechts. Die pressespezifische Aufgreifschwelle soll - wie vom BDZV und dem Verband Deutscher Lokalzeitungen vorformuliert - von 25 auf 62,5 Millionen Euro angehoben werden. Damit würden also Fusionen von Verlagen bis zu einem gemeinsamen Umsatz in Höhe von 62,5 Millionen Euro keiner Kontrolle mehr durch das Kartellamt unterliegen. Das ist allerdings noch immer eine acht Mal so strenge Regelung wie für Unternehmen anderer Branchen. Auch weitere Lockerungen werden umgesetzt, so wird die Bagatellmarkt-Klausel von 750.000 auf 1,875 Millionen Euro angehoben. Der Gesetzentwurf soll Ende März beschlossen werden und dann am 1. Januar 2013 in Kraft treten.