In den Jahren 2005/2006 schickte sich die Axel Springer AG an, die ProSiebenSat.1 Media AG zu übernehmen, scheiterte letztlich aber an Vetos der Landesmedienanstalten sowie des Kartellamts. Auch wenn die geplante Übernahme schon lange vom Tisch ist, ging Springer gegen beide Entscheidungen vor, um allgemein Rechtssicherheit für andere mögliche Übernahmen in der Zukunft zu erhalten. In Bezug auf die Untersagung durch die bayerische Landesmedienanstalt BLM erhielt Springer nun tatsächlich recht.
Mit Urteil vom 15. Februar erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung der BLM vom 15. Mai 2006 für rechtswidrig, mit der diese den Antrag Springs auf Erteilung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Erwerb der Anteile an ProSiebenSat.1 abgewiesen hatte. Die BLM stützte sich dabei auf einer vorhergehende Entscheidung der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich), die zum Urteil gelangt war, dass Springer durch die Übernahme von ProSiebenSat.1 eine "vorherrschende Meinungsmacht" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags erlangen würde. Aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sei diese Entscheidung mit dem Rundfunkstaatsvertrag aber nicht vereinbar gewesen.
Allerdings hätte Springer damals die Genehmigung durch die Medienwächter ohnehin wenig gebracht, denn wie eingangs bereits erwähnt hatte auch das Kartellamt die Übernahme untersagt. Das Kartellamt hatte damals befürchtet, dass das ohnehin schon herrschende Oligopol aus ProSiebenSat.1 und der RTL-Gruppe durch die Fusion noch verstärkt worden wäre. Diese Entscheidung wurde schon 2010 durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich bestätigt.