Nicht zuletzt dank Tablets wie dem iPad gewinnen E-Paper-Ausgaben bei Zeitungen und Zeitschriften zunehmend an Bedeutung. Auf diesen Umstand reagiert nun auch die IVW und passt die Regeln zur Ermittlung der offiziellen Auflagen-Zahlen nun entsprachend an. Beginnend mit der Bekanntgabe der Zahlen für das 2. Quartal 2012 - also Mitte Juli - werden die E-Paper-Absatzzahlen auf die Auflagen-Daten der gedruckten Zeitschriften und Zeitungen aufsummiert.
Schon seit 2003 können die E-Paper-Zahlen durch die IVW erhoben und veröffentlicht werden, bislang wurden sie jedoch stets gesondert ausgewiesen und nicht auf die Gesamt-Auflage angerechnet. Der Anteil der E-Paper-Verkäufe an der Gesamt-Auflage bleibt aber weiterhin nachvollziehbar, die Zahlen werden als Unter-Rubrik auch separat ausgewiesen.
Um die E-Paper-Zahlen zur Gesamtauflage hinzurechnen zu können, müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden. So können weiterhin ausschließlich bezahlte E-Paper-Zugangsrechte geltend gemacht werden. Das E-Paper muss mindestens halb so teuer sein wie der gedruckte Titel. Zudem müssen zum Zeitpunkt des Erscheinens alle redaktionellen und werblichen Inhalte der Print-Version auch im E-Paper vorhanden sein. Aktualisierungen sind möglich, sofern dadurch keine neuen Inhalte entstehen. Bilder und Texte dürfen also ausgetauscht werden, Anzahl und Gewichtung der Text- und Bildinhalte im jeweils korrespondierenden Artikel des Printprodukts müssen aber eingehalten werden. Ergänzungen der redaktionellen Artikel in Form von Bilderstrecken, Audio- und Videofiles sind hingegen unzulässig. Zulässig sind Format-Anpassungen aufgrund technischer Gegebenheiten - sofern dadurch der Print-Charakter nicht verändert wird. Auch Links und Zoom-Möglichkeiten dürfen mit eingebunden werden.
"Der Verkauf eines gedruckten Exemplars und der eines E-Papers zählen für die Auflagenkontrolle der Pressetitel ab April gleich. Als Grundvoraussetzung hierfür haben wir die Identität von gedruckter und digitaler Ausgabe bekräftigt und präzisiert. Für die Aktualisierung von redaktionellen und werblichen Inhalten, Formatanpassungen und zusätzlichen Nutzungsfunktionen der E-Paper-Ausgabe gibt es sehr enge Grenzen. Verkäufe 'klassischer' E-Paper-Angebote sind jedoch grundsätzlich über alle digitalen Angebotsplattformen mit den neuen Regeln vereinbar, so IVW-geschäftsführer Michael Schallmeyer.