"Galileo" ist für gewöhnlich nicht für besonders anstößige Berichte bekannt - doch im vierten Quartal hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gleich zwei Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Gestört hat sich man an einer Ausstrahlung der Reportage "Galileo Spezial - Vampire unter uns?" im Tagesprogramm. Die Sendung erhielt durchweg den Mythos der möglichen Existenz von Vampiren aufrecht und stellte immer wieder den Bezug zu echten Menschen, die sich dem Vampirismus verschrieben haben und beispielsweise Blut trinken, her.

Die gezeigten Bilder sind nach Ansicht der KJM nicht selten an das Horrorgenre angelehnt. Aus Jugendschutzperspektive seiendie entsprechenden Szenen des Beitrags für Kinder kaum zu verarbeiten, es ist eine nachhaltige Verunsicherung und Verängstigung von unter 12-Jährigen zu befürchten. Auch die Sendung "Galileo Big Pictures", die ProSieben anlässlich der Oscar-Verleihung 2011 im Tagesprogramm ausstrahlte, bewertete die KJM als entwicklungsbeeintächtigend für unter 12-Jährige. Gezeigt wurden "die 50 spektakulärsten" Bilder aus berühmten Filmen - darunter beispielsweise Ausschnitte aus "Der Exorzist".

 

Der Rahmen der Sendung schaffe jedoch nach Ansicht der KJM keine ausreichende Distanz. Dementsprechend bestehe die Gefahr, dass jüngere Zuschauer durch die  drastischen Szenen des Filmausschnitts beeinträchtigt würden. Und noch eine weitere Beanstandung geht an ProSieben: Eine Folge der Mysteryserie "Primeval" zeigte den bedrohlichen Angriff eines Urzeitmonsters auf zwei spielende Kinder sowie eine gewalttätige Szenerie, in der ein tödlicher Angriff des "Wurms" gerade noch vereitelt wird. Aus Sicht der KJM gehen diese Szenen in ihrer Drastik und ihrem ängstigenden Wirkungspotenzial über das hinaus, was Kindern unter 12 Jahren zugemutet werden kann, heißt es von Seiten der Kommission.

Gleich vier Sender haben unterdessen mit der Ausstrahlung eines Werbespots für "Die Krake", eine Achterbahn im Heidepark Soltau, gegen die  Bestimmungen des JMStV verstoßen: RTL II, Sat.1, ProSieben und kabel eins zeigten den Spot, der sowohl in Bezug auf die düstere Ästhetik und als auch auf die Tonebene an Horror- oder Splatterfilme erinnere, im Tagesprogramm, so die KJM. Aufgrund der Bilder und des schnellen Schnitttempos habe der Spot eine beeinträchtigende Wirkung. Ärger gibt es auch für Sky und Tele 5: So habe Sky Sport 2 die Wrestling-Sendung "TNA Impact" im Tagesprogramm ohne Sperre gezeigt. Tele 5 zeigte den Historienfilm "Wächter des Hades" trotz einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren bereits ab 20:15 Uhr und verstieß damit gegen die Zeitgrenzen des JMStV.