Dass ab 2013 die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr von der neuen Haushaltsabgabe abgelöst werden soll, haben die Ministerpräsidenten der Länder schon vor langem beschlossen. Um diese Änderung aber auch tatsächlich durchführen zu können, muss der entsprechende Rundfunkänderungsstaatsvertrag von allen Länderparlamenten einzeln ratifiziert werden.

Dieser Prozess gelangt nun zu seinem Ende. In dieser Woche hat nun der nordrhein-westfälische Landtag als Vorletzter grünes Licht gegeben. In der kommenden Woche steht noch die Abstimmung in Schleswig-Holstein auf dem Programm. Auch dort darf man aber mit einer Zustimmung rechnen.

Die FDP-Landtagsfraktion hatte Anfang der Woche erklärt, "zähneknirschend" zustimmen zu wollen. "Wir haben lange mit uns gerungen, ob wir dem Staatsvertrag trotz der erheblichen Mängel zustimmen können. Ausschlaggebend war letztlich die zu befürchtende Beitragserhöhung um ca. einen Euro bei einem Scheitern des Vertrages. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht mit weiteren Gebühren belasten", so die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt.

Die unabhängige KEF, die jeweils den Vorschlag zur Höhe der Rundfunkgebühr erarbeitet, hatte vor einigen Monaten klar gemacht, dass es zu einer deutlichen Erhöhung kommen werde, falls am bisherigen Gebührenmodell festgehalten werde.

Die FDP bemängelt vor allem die vorgesehen Pflicht für Vermieter, auf Antrag der Landesrundfunkanstalten Daten ihrer Mieter weiterzugeben sowie aus ihrer Sicht "die teilweise unverhältnismäßige finanzielle Belastung von Filialbetrieben" sowie die anfallende Gebühr für Kraftfahrzeuge, die einer Betriebsstätte zuzuordnen sind.