Die Fronten bleiben unverändert. Die Verlagsvertreter werben weiterhin dafür, das Pressefusionsrecht, das bislang die Fusion zweier Verlage bereits ab einem Volumen von 25 Millionen Euro Umsatz von der Zustimmung des Bundeskartellamts abhängig macht, zu lockern. In anderen Branchen liegt die Umsatzschwelle 20 Mal so hoch bei einem Umsatz von 500 Millionen Euro. Am Montag richtete Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, einen Appell an die beim Zeitungskongress anwesende Bundeskanzlerin Angela Merkel, einen von den Verlagen gemeinsam erarbeiteten Vorschlag zu unterstützen. Wie der genau aussehen soll, ist allerdings noch gar nicht klar. Bereits seit vielen Jahren steht allerdings die Forderung im Raum, die Schwelle auf 100 Millionen Euro anzuheben.
Da Fusionen in der Regel auch mit einem Stellenabbau verbunden sind, äußerte sich die Journalistengewerkschaft DJV am Dienstag postwendend wenig überraschend erneut kritisch und sprach sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen aus, die sich "als Instrument zur Verhinderung von Meinungsmonopolen" bewährt hätten. "Es ist nach wie vor richtig, dass ohne die Zustimmung des Bundeskartellamts geplante Fusionen oder Übernahmen von Verlagen oberhalb von 25 Millionen Euro Umsatz nicht möglich sind.“ Auch die Grenzen des Pressefusionsrechts zu Nachbarverlagen dürften nicht aufgeweicht werden, so der DJV-Vorsitzende Michael Konken. Die Meinungsvielfalt dürfe nicht kurzfristigen Gewinninteressen einzelner Verlage geopfert werden. Konken: "Weniger Zeitungstitel bedeuten weniger redaktionelle Arbeitsplätze und weniger publizistische Vielfalt. Statt auf Abbau sollten die Verleger auf Innovationen setzen."