Vor einigen Tagen deckte die "Funkkorrespondenz" auf, dass insbesondere die Bayerische Landesmedienanstalt BLM bei Bußgeldverfahren gegen 9Live und Sport 1 wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung gleich in mehreren Fällen durch Schlampereien Fristen versäumt hat, wodurch die Sender ohne Bußgeld davon kamen.
In fünf Verfahren gegen 9Live schaltete die BLM die Staatsanwaltschaft zwei Tage zu spät ein und begründete das mit einem "bedauerlichen Büroversehen" während der Ferienzeit. Bei zwei Verfahren gegen Sport 1 war die Begründung noch abenteuerlicher: Der Sender habe die Begründung seiner Einsprüche zu spät oder gar nicht geschickt. "Im Warten auf die Einspruchsbegründung ist der Fall verjährt", hieß es dazu lapidar. Nachzuhaken habe man - man ahnt es - versäumt. Die Frist beträgt übrigens sechs Monate ab dem ersten Anschreiben.
In neuerlichen Statements räumte ein BLM-Sprecher gegenüber der dpa ein, dass so etwas nicht passieren dürfe und es dafür keine Entschuldigung gebe, um gleich danach in die Verteidigungshaltung zurückzufallen - und das mit einer peinlichen Ausflucht: Dass dem Steuerzahler durch die Schlamperei mindestens 115.000 Euro durch die Lappen gegangen seien, stimme gar nicht, weil sie ja womöglich auch dann nicht hätten zahlen müssen, wenn man die Fristen nicht versäumt hätte. Schließlich habe die BLM auch schon zwei Gerichtsverfahren verloren, was zeige, dass die Sender nicht in jedem Fall tatsächlich zahlen müssten.
Inzwischen hat sich auch die Landtagsfraktion der Grünen des Themas angenommen. Deren medienpolitische Sprecherin Ulrike Gote erklärte: "Diese Art der ‚Büroversehen’ ist nicht hinnehmbar." Wenn die BLM ihre Kontrollfunktion nicht ernst nehme, sei die Gewinnspielsatzung hinfällig und die Sender würden keiner wirksamen Kontrolle unterliegen. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass die BLM durch ihr tatsächliches Handeln wie eine Lobbyorganisation für Privatsender agiert, statt die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen." Die Fraktion bat nun BLM-Präsident Ring in einem Brief um Aufklärung der Vorkommnisse.