Nachdem Lukas Podolski bereits im vorigen Jahr beim Landgericht München damit gescheitert war, eine einstweilige Verfügung gegen das Hörfunkprogramm zu erwirken, wollte er nunmehr im Klagewege die Satire wegen "Verunglimpfung" untersagen lassen. Der WDR hat sich in seiner Klagerwiderung auf die Grundsätze der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit gestützt und dargestellt, dass keine Rechtsverletzung vorliegt.
Die Satire zielte zu keinem Zeitpunkt auf die Person des Lukas Podolski ab, sondern kommentierte über die Kunstfigur "Lukas" in einer jugendlich-unbefangenen Art den Alltag eines Fußballers, so der WDR. Der Sender hatte in seiner Erwiderung auf die große positive Publikumsresonanz der Satire bei Podolski-Fans verwiesen. Dies sei auch aus den Reaktionen der Fans auf der Homepage des Fußballspielers abzulesen.