Hin und wieder sorgt das Versagen namhafter Nachrichtenmedien dann doch noch für Erstaunen. Meist sind die jeweiligen Geschichten nicht von großer Bedeutung und doch offenbaren sie mangelhafte journalistische Sorgfalt. Seit Wochen macht das Deutschland-Geschäft des Fahrdienst-Vermittlers Uber Schlagzeilen. In dutzenden Städten weltweit bietet Uber via Smartphone-App die Buchung von Fahrdiensten an. Man kann sich das Grundprinzip vorstellen wie die vielleicht in Deutschland geläufigere App MyTaxi: Wer eine Fahrt braucht, kann die eigene Position melden und an die App angeschlossene Fahrer können sich die angefragte Fahrt sichern.
Schon hier jedoch wird es etwas komplexer als manche Überschrift, gar mancher lange Artikel oder Kommentar von großen Nachrichtenmedien suggeriert. Denn Uber bietet mehrere Services an. Mit UberBlack hat alles angefangen: Hier vermittelt Uber Fahrten an professionelle Fahrer. Angeschlossen sind also lokale Limousinen-Dienste, die meist schon vor Uber unabhängig aktiv waren und sich durch die Verknüpfung mit Uber mehr Fahrten sichern wollen. Und dann gibt es UberPop - oder je nach Markt auch UberX genannt. Hier fahren Privatpersonen in ihren eigenen Autos, wobei dieser Dienst je nach lokalen Richtlinien mehr oder weniger reglementiert wird.
Dieser Dienst - und nur dieser Dienst - wurde jetzt bundesweit verboten. Die Schlagzeilen suggerieren jedoch ein anderes Bild: "Uber: Gericht stoppt Taxidienst in ganz Deutschland" (Spiegel Online), "Erfolg für Taxifahrer: Gericht verbietet Uber bundesweit" (n-tv), "Gericht verbietet Uber deutschlandweit" (FAZ.net) oder "Landgericht stoppt Uber bundesweit" (tagesschau.de). Keiner dieser Artikel war bei Erscheinen wirklich journalistisch sauber. Keiner dieser Artikel differenzierte und erwähnte, dass Uber mindestens aus zwei Services besteht und einer davon, UberBlack, von diesem Verbot überhaupt nicht betroffen ist. Einzig die Redaktion von FAZ.net korrigierte nachträglich und ergänzte: "Update: Der Beschluss des Frankfurter Landgerichts betrifft ausschließlich das Angebot 'Uber Pop', also den privaten Mitfahrvermittlungsdienst des Unternehmens, wie ein des Sprecher Gerichts auf Anfrage mitteilt. Der Limousinenservice 'Uber Black' bleibt von der Entscheidung unberührt."
Alle anderen Artikeln offenbaren, dass die Autoren keine Ahnung haben, worüber sie überhaupt schreiben oder sich einfach nicht für die von Agenturen angelieferten Texte interessieren. "Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine Apps Uber und UberPop befördern, ordnete das Gericht in einem Eilverfahren an", steht beispielsweise bei "Zeit Online". Ganz so als gäbe es zwei Apps. Wenn das der Versuch gewesen sein sollte, den Lesern mitzuteilen, dass Uber aus zwei Diensten besteht, so ist er gescheitert: Dass das Verbot nur eine der Uber-Dienstleistungen betrifft, wird nicht aufgeklärt.
Bei "heute.de" wiederum heißt es in einem zweiten Artikel immerhin, der Anbieter dürfe keine Fahrten mehr "über seine App Uber und den Dienst UberPop" vermitteln. Das ist zwar richtig formuliert, aber lässt die Leser dennoch darüber im Dunkeln, dass dies nur eines der Uber-Angebote ist. Und im gesendeten Beitrag der "heute"-Sendung wird gleich der Eindruck erweckt, bei Uber gehe es nur um die Vermittlung von Fahrten an Privatpersonen. Zur Erinnerung: Groß geworden ist Uber mit dem Limousinen-Service UberBlack. Schwacher Trost für das Versagen von öffentlich-rechtlichem Journalismus in Mainz: Die "Tagesschau" hat es auch nicht so mit Fakten.
In der 20 Uhr-Ausgabe gab es einen journalistisch irreführenden Beitrag, der ebenfalls weder das Angebot Uber korrekt wiedergibt, noch das Verbot auf die Vermittlung von Fahrten durch Privatpersonen konkretisiert. Eine kleine Geschichte, die offenbar wieder lehrt: Von der Wahrheit lässt sich mancher Journalist wirklich ungern eine schöne Schlagzeile versauen - und einen schönen Beitrag erst recht nicht. Die genannten Medien sind nur einige Beispiele. Basierend auf einem falschen Agentur-Text findet sich die Fehlinformation dank all der Me-too-Portale, die wir hin und wieder fälschlicherweise als Pressevielfalt bezeichnen, hundertfach im deutschsprachigen Web.
Doch es sind nicht nur die Meldungen über das Verbot von UberX/UberPop-Fahrten, die interessant sind zu lesen. Bei "Süddeutsche.de" wird unter der Überschrift "Legende vom harmlosen Start-up" Erstaunliches enthüllt: Uber will Geld verdienen - und tut das international sogar schon. Dass man damit in vielen Städten weltweit teilweise Jahrzehnte-lang existierende Monopole aufgebrochen hat, sei ein Beleg für die aggressive Haltung des Unternehmens. Dass Uber-Gründer und Chef Travis Kalanick exzentrisch und meinungsfreudig ist, wird kritisiert. Man wird den Verdacht nicht los, dass hier von Verlagsseite die Google-Karte gespielt wird. Böses, böses US-Internetunternehmen.
Ganz so, als wolle man bloß nicht noch einmal den Fehler machen und sich einem Anbieter von drüben gegenüber zu aufgeschlossen zeigen. Während zwar inzwischen jeder Chefredakteur Deutschlands eine "Weiterbildungsreise" ins Silicon Valley unternommen hat und an anderer Stelle gerne auch bei uns der unternehmerische Pioniergeist der Amerikaner gefordert wird, ist ein Erfolg dieses Handelns wiederum gleich höchst suspekt. Das ist, gerade in einem Kommentar zum Thema, natürlich gutes Recht. Angst macht allerdings, wenn solche Meinungsbildung auf beinahe unisono verbreiteten Falschmeldungen beruht, die vermuten lassen, dass sich oft gar nicht mit dem Thema selbst befasst wurde.
Lobenswert bleibt am Ende, dass einige wenige Medien, darunter z.B. die "Berliner Zeitung" und "Welt", korrekt über das vermeintliche Verbot von Uber berichten. So heißt es beispielsweise bei "Welt Kompakt" am Mittwoch: "Nicht im Visier der Taxibranche ist übrigens Uber Black, ein Service des Fahrdienst-Start-ups, der dieselbe Leistung wie die Tochter Pop anbietet, nur mit ausgebildeten Fahrern, die eine gewerbliche Zulassung und die entsprechenden Versicherungen besitzen." Eine Sprecherin des Verbandes Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen, die das Verbot von UberPop begrüßte, bestätigte gegenüber „Welt" sogar, dass UberBlack gar kein Problem sei für die Taxi-Fahrer: "Dagegen gibt es unsererseits keinerlei Einwände“. Schade, dass diese Differenzierung die Ausnahme bildet und gerade die öffentlich-rechtlichen Nachrichtenredaktionen bei diesem Thema der Oberfläche nicht einmal Kratzer zugefügt haben.