Man staunt mit offenem Mund und weiß nicht, ob man zuerst lachen oder weinen soll. Acht Zeitungsverlage haben heute bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich gegen die "textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug." Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).
Nach etwa fünfzehn Jahren des kommerziell erfolgreichen Internets fällt den deutschen Verlegern also auf, dass es online Texte zu lesen gibt. Bislang hat man sich an den Online-Nachrichtenportalen von ARD und ZDF nicht gestört, was daran gelegen haben mag, dass die deutschen Verleger das Internet anfangs erstmal so gut wie möglich ignorierten und dann über Jahre meist ergebnislos nach Erfolgsrezepten im Web gesucht haben. Doch jetzt glaubt eine traditionsreiche Branche mit gestandenen Journalisten und Verlegern allen Ernstes ihre Rettung in Smartphone-Apps gefunden zu haben.
Außer den Verlegern glaubt daran natürlich niemand. In den Top10 der Downloadstores etwa für Apples iPad und iPhone findet sich kein einziges journalistisches Angebot - egal ob bezahlt oder kostenlos. Und doch stören sich die Verleger schon seit der Veröffentlichung der kostenlosen "Tagesschau"-App an ihr. Wer kein Vertrauen darin hat, dass die eigene Qualität Käufer findet, der muss offenbar den Wettbewerb bekämpfen. Doch das wird zum Boomerang: Die jetzige Klage macht in erster Linie den BDZV zur Lachnummer der Nation.
"Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden", sagt Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger. Und ergänzt, wohlgemerkt als studierter Jurist: "Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse." Es ist schon sehr interessant, dass sich der Hauptgeschäftsführer des BDZV nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auskennt, obwohl er ihn angreift.
Staatsfinanziertes Fernsehen gibt es zwar in der Tat in Deutschland. Das wäre allerdings die Deutsche Welle. Die Finanzierung von ARD und ZDF ist, ganz bewusst, losgelöst vom Einfluss des Staates bzw. der Politik, gebührenfinanziert realisiert worden. Ein kleiner aber feiner Unterscheid, der einem Juristen nicht durchgehen dürfte. Doch viel dreister, wieder einmal wahlweise komisch oder tragisch, ist ein ganz anderer Aspekt: Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sagt, es bedarf keiner staatsfinanzierten Presse.
Nun, Zeitungen und Zeitschriften werden in Deutschland aus unerfindlichen Gründen mit dem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 7 Prozent besteuert. Es ist der Print-Journalismus, der damit per se subventioniert wird. Will der BDZV wirklich staatsfinanzierte Presse verhindern, müsste er sich selbst an die eigene Nase packen. Bei so viel Dreistigkeit und verlorenem Realitätssinn des Verbandes und der klagenden Verlage, bleibt man als denkender Mensch am Ende einfach sprachlos.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage übrigens auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Das hat jahrelang bei den Webangeboten der Öffentlich-Rechtlichen nicht gestört. Aber jetzt stört es die wilden App-Fantasien der Verleger. Namentlich waren sich übrigens "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "Die Welt", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt" nicht zu schade für diese Klage.